Ärztekammerversammlung: Grimm hebt Reform der Weiterbildung durch geplantes neues Heilberufsgesetz hervor

Nr.300  | 22.11.2025  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm nahm am Sonnabend an der Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern teil und bedankte sich beim Gremium für die konstruktive Begleitung mehrerer Gesetzesvorhaben zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung im Land.

„Mit der Ärztekammer haben wir einen kompetenten und verlässlichen Partner an unserer Seite, der als berufsständische Vertretung der Ärzteschaft gemeinsam mit uns die Risiken analysiert und nachhaltige Lösungswege entwickelt. Kritisch, aber stets fair und sachorientiert“, sagte Grimm in ihrem Grußwort.

Ein wichtiges Thema der Kammerversammlung war die geplante Änderung des Heilberufsgesetzes des Landes. Grimm betonte, dass eine Modernisierung des Heilberufsgesetz dringend geboten sei. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1993 und ist seitdem nur geringfügig geändert worden. Der Entwurf zur Novellierung des Heilberufsgesetzes wurde vor gut einer Woche vom Landtag zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.

Die Staatssekretärin hob vor allem die vorgesehenen Neuerungen im Bereich der Weiterbildung hervor, die im Vorfeld umfangreich auch mit der Ärztekammer besprochen worden sind. So sei geplant, Vorschriften zu vereinfachen. Außerdem soll nach Angabe von Grimm die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin künftig auch ausschließlich im ambulanten Sektor möglich sein und auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß von drei Jahren reduziert werden können.

Ein weiterer, wichtiger Punkt betrifft die Möglichkeit der Bildung von Weiterbildungsverbünden. „Durch die Schaffung dieser Verbünde bieten wir unseren angehenden Fachärztinnen und Fachärzten eine strukturierte, planbare und lückenlose Ausbildung“, verdeutlichte Grimm. „So können alle erforderlichen Weiterbildungsabschnitte ‚aus einer Hand‘ absolviert werden, ohne wiederholt neue Stellen suchen oder umziehen zu müssen“, sagte Grimm. Durch wohnortnahe Rotationen und die Möglichkeit zu Teilzeitmodellen würde zudem die Familienfreundlichkeit erhöht.

„Mit den vorgesehenen Rechtsänderungen wollen wir ärztliche Weiterbildungen im Land attraktiver machen, indem die ambulante ärztliche Versorgung stärker einbezogen werden kann und Verbundweiterbildungen vereinbart werden können“, so Grimm auf der Kammerversammlung der Ärztekammer MV.