Neue Vorgaben für den Apothekennotdienst ab 1. Januar 2026
„Nacht- und Notdienst sind Gemeinwohlaufgaben, die ausschließlich Vor-Ort-Apotheken erbringen. Deren Zahl sinkt seit Jahren in einem besorgniserregenden Ausmaß. Der Rückgang der Apothekenzahl führt auch zu einer Änderung der Versorgungsdichte im Nacht- und Notdienst.“ Der Vizepräsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Marco Bubnick nennt damit den wesentlichen Grund, warum ab 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für den Notdienst in Apotheken gelten werden.
Das Angebot der durchgehenden Apotheken-Notdienste wird dabei neu aufgestellt. Künftig ist für die Bevölkerung eine dienstbereite Apotheke im Umkreis von maximal 35 km erreichbar. Wie bisher werden Apotheken die Versorgung mit der Durchführung von Teildiensten ergänzen.
„Die Anzahl der Apotheken wird weniger, dafür sind künftig die Apotheken, die Notdienst leisten, zu einheitlichen Zeiten erreichbar“, fügt der Vizepräsident hinzu.
Die neue Notdienstrichtlinie ist Ergebnis einer Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ist überzeugt, dass der geodatenbasierte Apothekennotdienst ein echter Fortschritt für die Versorgungssicherheit ist.
„Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Vor-Ort-Apotheken ist ein Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens“, betont Drese. Gleichzeitig werde es für die engagierten Apothekenteams aber immer schwieriger, den Versorgungsauftrag umzusetzen. Deshalb sind wir in unterschiedlichen Formaten im intensiven Austausch mit der Apothekerschaft. Dadurch haben wir Maßnahmen angestoßen, um die Versorgung im Land zu stabilisieren und zukunftsfähig zu gestalten“, verdeutlicht die Ministerin. „Die Reduzierung der Notdienstbelastung der einzelnen Apotheken bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung ist Ausdruck dieser konstruktiven Zusammenarbeit“, so Drese.
Zur Einteilung der Notdienste nutzt die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern wie Kammern anderer Bundesländer ein geodatenbasiertes EDV-Programm. Das sorgt dafür, dass notdienstbereite Apotheken optimal verteilt sind und für die Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des festgelegten Radius erreichbar bleiben. „Wir werden digitaler und damit aktueller, gedruckte Notdienstpläne wird es künftig nicht mehr geben, der Blick ins Internet zeigt neben der Beschilderung an jeder Apotheke im Land, wo sich die nächste dienstbereite Apotheke befindet“, stellt Marco Bubnick fest.
Die notdiensthabende Apotheke finden Bürgerinnen und Bürger unter https://akmv.de/notdienst/, alternativ, insbesondere wenn auch die Notdienste in angrenzenden Bundesländern von Interesse sind, unter https://www.aponet.de/apotheke/notdienstsuche.