Führungswechsel bei der Tierseuchenkasse MV

Nr.295/2025  | 25.11.2025  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Heute wurde die Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse MV, Dr. Monika Walter, in Neubrandenburg in den Ruhestand verabschiedet und ihr Amtsnachfolger, Dr. Gunter Pannwitz, berufen.

„Als Dr. Walter 2016 zur Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse berufen wurde, war das die logische Konsequenz aus jahrzehntelanger Expertise, verlässlicher Führung und dem Vertrauen vieler Partner. Kaum ein Jahrzehnt war für die Tierseuchenbekämpfung so anspruchsvoll wie die Jahre 2016 bis 2025. Neben dem regulären Tagesgeschäft, zu dem auch die Fragestellungen des EU-Beihilferechts gehören, war die Zeit der Geschäftsführung von Frau Dr. Walter von verschiedenen größeren Tierseuchenausbrüchen geprägt. Erwähnenswert sind die Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen sowie das teilweise massive Geflügelpestgeschehen, aber auch das Neuauftreten der Blauzungenkrankheit.

Frau Dr. Walter stand an der Spitze der Tierseuchenkasse, als viele Tierhalterinnen und Tierhalter mit existenziellen Sorgen kämpften. Sie war da, wenn Entscheidungen innerhalb weniger Stunden getroffen werden mussten. Während ihrer Amtszeit wurden mehr als 15 Millionen Euro Entschädigungsleistungen ausgezahlt“, sagte Minister Dr. Backhaus, der terminbedingt nicht persönlich vor Ort war und von Dr. Dirk Freitag, Leiter der Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, vertreten wurde.

Die Amtszeit seit 2015 war auch geprägt von einem Strukturwandel in der Landwirtschaft. Die Tierbestände bei Schweinen und Rindern, aber auch die Zahl der Tierhalter sinken seither stetig. Durch diese Entwicklung reduziert sich das Beitragsaufkommen für die Tierseuchenkasse. „Außerdem gehört es zu ihren Verdiensten, dass sich unter ihrer Leitung die Tierseuchenkasse an Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen sowie zur Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tierbestände in MV beteiligt hat. Sie unterstützte etwa Halterinnen und Halter im Rahmen der Seuchenvorsorge mit Beihilfezahlungen für die Blauzungenimpfung. Weiterhin beteiligte sich die Tierseuchenkasse finanziell an der Studie des Friedrich-Loeffler-Institutes zur Impfung gegen Geflügelpest sowie am Landesprogramm zur Bekämpfung von Maedi-Visna bei Schafen und Ziegen. Ich danke Frau Dr. Walter aus ganzem Herzen für ihre unermüdliche Arbeit und ihr außerordentliches Wirken. Sie hinterlässt große Fußspuren und gleichzeitig eine hervorragend aufgestellte Institution. Mit Herrn Dr. Gunter Pannwitz übernimmt ein erfahrener Tierarzt, ein Epidemiologe und ein ausgewiesener Experte für moderne digitale Lösungen die Geschäftsführung der Tierseuchenkasse. Ich wünsche ihm viel Erfolg“, sagte Backhaus abschließend.

 

Hintergrund:

 

Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern (TSK) ist am 30. Januar 1993 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Neubrandenburg errichtet. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Tierseuchenkasse hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Landwirtschaft. Die Organe der Tierseuchenkasse sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen: drei Tierhalter auf Vorschlag der Landräte der Landkreise und Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, drei Mitglieder auf Vorschlag des Bauernverbandes MV, drei approbierte Tierärztinnen und Tierärzte des öffentlichen Veterinärwesens des Landes MV (je ein Mitglied aus dem LM, LALLF und einem Landkreis). Die Tierseuchenkasse von MV ist eine Solidargemeinschaft der Tierhalter. Zu den wichtigsten gesetzlichen Pflichtaufgaben gehört die Entschädigung für Tierverluste, die durch anzeigepflichtige Tierseuchen und Zoonosen und deren Bekämpfung entstehen. Zu den Entschädigungsleistungen zählen auch die Kosten der Tötung oder Schlachtung, einschließlich der Transportkosten sowie der Beseitigung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich zur Hälfte an den Entschädigungszahlungen.

 

Rücklagensituation nach Tierart zum Stichtag 22. Oktober 2025

 

Rinder: Es waren 510.064 Tiere gemeldet. Die Soll-Rücklage für die Rinderkasse betrug über 7,1 Mio. Euro. Zum Ende des Jahres ist mit einer Rücklage in der Kasse von 7,29 Mio. Euro zu rechnen. Mit dieser Rücklage ist eine Entschädigung von 7.298 Tieren möglich. Das entspricht 1,43 Prozent des Gesamtbestandes an Rindern in MV. Im Jahr 2025 wurden 8.787,94 Euro an Entschädigungen ausgezahlt. Hierbei handelte es sich um Entschädigungsfälle im Rahmen der Salmonellose-Bekämpfung aus dem Jahr 2024. Zum 30. September 2025 wurden 481.569,32 Euro an Beihilfen ausgezahlt.

 

Schafe/ Ziegen: Es waren 96.158 Tiere gemeldet. Die Soll-Rücklage für die Kasse betrug über 480.790 Euro. Zum Ende des Jahres ist mit einer Rücklage in der Kasse von 500.472 Euro zu rechnen. Mit dieser Rücklage ist eine Entschädigung von 2.502 Tieren möglich. Das entspricht 2,6 Prozent des Gesamtbestandes an Schafen und Ziegen in MV. Im Jahr 2025 wurden keine Entschädigungen ausgezahlt. Zum 30. September 2025 wurden 8.036,15 Euro an Beihilfen ausgezahlt.

 

Schweine: Es waren 674.052 Tiere gemeldet. Die Soll-Rücklage für die Schweinekasse betrug über 8 Mio. Euro. Zum Ende des Jahres ist mit einer Rücklage in der Kasse von über 8,3 Mio. Euro zu rechnen. Mit dieser Rücklage ist eine Entschädigung von 20.868 Tieren möglich. Das entspricht 3,1 Prozent des Gesamtbestandes an Schweinen in MV. Im Jahr 2025 wurden keine Entschädigungen ausgezahlt. Zum 30. September 2025 wurden 44.868,64 Euro an Beihilfen ausgezahlt.

 

Geflügel: Es waren über 12,82 Mio. Tiere gemeldet. Die Soll-Rücklage für die Geflügelkasse betrug über 4,48 Mio. Euro. Zum Ende des Jahres ist mit einer Rücklage in der Kasse von über 5,31 Mio. Euro zu rechnen. Mit dieser Rücklage ist eine Entschädigung von 265.859 Tieren möglich. Das entspricht 2,07 Prozent des Gesamtbestandes an Geflügel in MV. Im Jahr 2025 wurden mit Stand 24.11.2025 bisher im Rahmen des Geflügelpestgeschehens 1.047.638,09 Euro an Entschädigungen ausgezahlt.

 

Bienen: Es waren über 27.828 Völker gemeldet. Die Soll-Rücklage für die Bienenkasse lag bei 50.090 Euro. Zum Ende des Jahres ist mit einer Rücklage in der Kasse von 91.777 Euro zu rechnen. Mit dieser Rücklage ist eine Entschädigung von 1.836 Völkern möglich. Das entspricht 6,60 Prozent des Gesamtbestandes an Völkern in MV. Im Jahr 2025 wurden mit Stand 24.11.2025 knapp 4.600 Euro an Entschädigungen ausgezahlt.

Anlagen

Tierseuchenkasse (PDF, 0,53 MB)
Tierseuchenkasse