IT-Planungsrat beschließt wichtige Digitalvorhaben

Nr.63-25  | 26.11.2025  | FM  | Ministerium für Finanzen und Digitalisierung

In seiner heutigen Sitzung in Stralsund hat der deutsche IT-Planungsrat zentrale Beschlüsse für die weitere Digitalisierung von Staat und Verwaltung gefasst. Im Mittelpunkt der Beratungen – letztmalig unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns – standen u. a. weitere Vorbereitungen zur Anbindung der EUDI-Wallet an öffentliche Verwaltungsverfahren, die Übernahme des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten als Produkt des IT-Planungsrats, neue Regelungen zum Einkauf von Open-Source-Software mit EVB-IT sowie die Verstetigung der Finanzierungssteuerung von Leistungen nach dem „Einer für Alle-Prinzip“ (EfA).

Mit seinem heutigen Beschluss zur Weiterentwicklung des Zielbildes für die Verwaltungsanbindung an die EUDI-Wallet hat der IT-Planungsrat einen wichtigen Schritt zur strategischen Vorbereitung der künftigen Integration der europäischen digitalen Identitätsbrieftasche in öffentliche Verwaltungsprozesse getan. Auf dieser Basis werden Bund und Länder gemeinsam definieren, wie Nachweise – etwa Führerscheine, Zeugnisse oder behördliche Bescheinigungen – perspektivisch sicher digital bereitgestellt, geprüft und in Verwaltungsverfahren genutzt werden können. Damit legt der IT-Planungsrat die Grundlage für europaweit interoperable und medienbruchfreie Verwaltungsprozesse und schafft einen einheitlichen Orientierungsrahmen für die spätere Umsetzung durch Bund, Länder und Kommunen.

Der IT-Planungsrat hat außerdem die Übernahme des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten (MaKI) als eigenständiges Produkt des IT-Planungsrats zum 01.01.2027 beschlossen. Der MaKI dient als nationales KI-Transparenzregister und zentrale Austauschplattform für KI-Systeme in Bund, Ländern und Kommunen. Künftig können öffentliche Stellen dort KI-Anwendungen registrieren, Informationen teilen und die Nachnutzung von Lösungen fördern. Der Roll-out für alle Verwaltungsebenen startet im Dezember 2025.

Ein weiteres Thema war die Anpassung der EVB-IT-Vertragsmuster zur Beschaffung von Open-Source-Software.

Mit den neuen EVB-IT-Vorlagen können Verwaltungen Open-Source-Lösungen rechtssicher und wettbewerbsoffen beschaffen. Damit wird die digitale Souveränität des Staates gestärkt und das Prinzip „Public Money, Public Code“ als Leitgedanke staatlicher IT-Beschaffungen weiter verankert.

Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat beschlossen, die Arbeit der bisherigen Projektgruppe EfA-Finanzierung in eine dauerhafte Lenkungsgruppe zu überführen.

Damit wird die koordinierte Finanzierung und Weiterentwicklung der nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) entwickelten digitalen Verwaltungsleistungen langfristig gesichert.

Mit den heutigen Beschlüssen hat der IT-Planungsrat wichtige Weichen für die Zukunft der smarten digitalen Verwaltung gestellt“, erläutert Dr. Heiko Geue, Vorsitzender des IT-Planungsrats und Finanz- und Digitalisierungsminister von Mecklenburg-Vorpommern. „Ob künstliche Intelligenz, digitale Nachweise oder moderne Beschaffung: Wir schaffen die Grundlagen dafür, dass Verwaltung in Deutschland effizienter, sicherer und bürgernäher funktioniert.“

Die Mitglieder des IT-Planungsrats haben heute wichtige Grundlagen für interoperable Prozesse, sichere digitale Nachweise und die Nutzung von KI-Anwendungen in der Verwaltung beschlossen. Die Beratungen haben gezeigt, wie wichtig unsere föderale Zusammenarbeit ist, um die Digitalisierung und Modernisierung unserer Verwaltung strategische und mit mehr Tempo weiter voranzubringen“, ergänzt Dr. André Göbel, Präsident der FITKO (Föderale IT-Kooperation). „Als FITKO unterstützen wir den IT-Planungsrat in gewohnt loyaler Rolle dabei, die operative Umsetzung seiner Beschlüsse koordiniert, effizient und föderal wirksam sicherzustellen.

Wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln, wird es gelingen, Verwaltung neu zu denken und Vertrauen in den Staat zurückzugewinnen. Mit Hilfe intelligenter digitaler Lösungen können wir Verwaltung schneller und smarter machen und damit bürgernäher werden“, sagt Minister Dr. Heiko Geue.

Alle Beschlüsse der 48. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.

 

Über den deutschen IT-Planungsrat

Der deutsche IT-Planungsrat unterstützt als politisches Steuerungsgremium die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Er fördert nutzungsorientierte elektronische Verwaltungsdienste und wirkt auf einen wirtschaftlichen, effizienten und sicheren IT-Betrieb der Verwaltung hin. 

Weitere Informationen: www.it-planungsrat.de

 

Über die FITKO

Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) bildet den operativen Unterbau des IT-Planungsrats. Sie wurde nach Inkrafttreten der Änderung des IT-Staatsvertrages (Oktober 2019) am 1. Januar 2020 als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft aller Länder und des Bundes errichtet. Mit Sitz in Frankfurt am Main bündelt die FITKO die nötigen Ressourcen und Kompetenzen unter einem Dach, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Auftrag des IT-Planungsrats zielgerichtet zu koordinieren und voranzutreiben.

Weitere Informationen: www.fitko.de

 

Pressekontakt FITKO (Föderale IT-Kooperation)

Ariana Neves
Pressesprecherin
Tel.: 069-58303 2405
E-Mail: ariana.neves@fitko.de  

Anlagen

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Quelle: Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

PM FM 63-25 - Sitzung IT-Planungsrat.pdf (PDF, 0,21 MB)