Weitere Entlastungen für Schulleitungen und Lehrkräfte

Oldenburg: Schulentwicklung noch praxisnaher gestalten

Nr.189-25  | 28.11.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Zum 1. Januar 2026 hebt das Bildungsministerium die bisher geltenden Laufzeiten von Schulprogrammen und pädagogischen Konzepten auf. „Nicht der Zeitpunkt darf über eine Fortschreibung entscheiden, sondern sich verändernde Rahmenbedingungen“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit der bisherigen Regelung hatten die Schulen einen zusätzlichen Aufwand, den wir jetzt deutlich reduzieren.“  

Unterstützung der Schulen bei der Konzepterstellung

Die Erstellung pädagogischer Konzepte fällt in den administrativen Aufgabenbereich der Schulleitungen. Jede Schule verfügt über eine Steuerungsgruppe, die unter anderem für die Konzeptarbeit zuständig ist. Für diese Arbeit erhalten die Schulen Anrechnungsstunden. Um den zeitlichen Aufwand für die Steuerungsgruppen so gering wie möglich zu halten, stellt das Bildungsministerium den Schulen Musterkonzepte und Handouts für die Erstellung der Konzepte zur Verfügung.

Kurze und prägnante pädagogische Konzepte

Zur Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften können die gesetzlich geregelten pädagogischen Konzepte im Schulprogramm zukünftig so kurz und prägnant wie möglich dargestellt werden, idealerweise auf einer DIN-A4-Seite. Ausnahmen bilden aktuell nur das Medienbildungskonzept und das Fortbildungsrahmenprogramm. Die Neuregelung wird zudem Thema der ersten Schulleiterberatung im Schuljahr 2025/2026 sein.

Flexible Laufzeiten

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung der Schulen ist die geplante Aufhebung der bisher dreijährigen Laufzeit des Schulprogramms und der pädagogischen Konzepte. Mit dem Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Schulqualitätsverordnung zum 1. Januar 2026 werden flexible Laufzeiten eingeführt, die sich gezielt am Bedarf der einzelnen Schulen orientieren. Dies ermöglicht eine noch bessere Anpassung an die jeweiligen Entwicklungsprozesse und Bedürfnisse der Schulen. Das betrifft zum Beispiel die Konzepte zur Beruflichen Orientierung, zur Arbeit der Europaschulen oder zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt.

Unterstützung durch einen umfassenden Leitfaden

Für die Schulprogrammarbeit und die damit einhergehende Erarbeitung und Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte steht den Schulen der neue Leitfaden „Schulentwicklung mittels Schulprogrammarbeit“ zur Verfügung. „Der praxisnahe Leitfaden richtet sich in erster Linie an Schulleitungen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen“, so Simone Oldenburg. „Der Leitfaden fasst alle Informationen, die für die Umsetzung einer strukturierten und qualitätsorientierten Konzeptarbeit an Schulen relevant sind, in kompakter und übersichtlicher Art und Weise zusammen. Egal, ob Schulen ein neues Projekt ins Leben rufen oder bestehende Konzepte überarbeiten – dieser Leitfaden bietet ihnen die nötigen Werkzeuge, um ihre Ideen in die Tat umzusetzen.“ 

Der Leitfaden ist abrufbar unter: www.bildung-mv.de