Musik- und Jugendkunstschulen werden gestärkt

Zusätzlich 550.000 Euro jährlich im kommenden Doppelhaushalt

Nr.156/25  | 04.12.2025  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Die Musik- und Jugendkunstschulen erhalten in den Jahren 2026 und 2027 mehr Geld vom Land. Im neuen Doppelhaushalt sind dafür jährlich zusätzlich 550.000 Euro vorgesehen, wovon die Musikschulen zusätzlich 500.000 Euro erhalten und die Jugendkunstschulen 50.000 Euro.

Mit diesem Geld werden sowohl die kommunal getragenen als auch die staatlich anerkannten vereinsgetragenen Musik- und Jugendkunstschulen gefördert.

Insgesamt beträgt der jährliche Landeszuschuss für die Musik- und Jugendkunstschulen damit rund 5 Millionen Euro, das sind 45 Prozent der Landeskulturförderung.

„Die Musik- und Jugendkunstschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind enorm wichtig für die kulturelle Bildung. Sie erreichen mit ihrem vielfältigen Angebot Kinder und Jugendliche überall im Land“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Sie brauchen finanzielle Sicherheit und Planbarkeit. Mit der Erhöhung und Verstetigung des Landeszuschusses für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 stärkt das Land diese wichtige Arbeit.“

Die Musik- und Jugendkunstschulen sind starken zusätzlichen finanziellen Belastungen unter anderem durch das so genannte Herrenberg-Urteil ausgesetzt. „Das Land hilft gezielt, um die Musik- und Jugendkunstschulen und deren Arbeit abzusichern“, so Martin. „Durch die Verstetigung der Mittel im Haushalt besteht für die Schulen Planungssicherheit.“

Bereits im Jahr 2025 hatten die Musik- und Jugendkunstschulen zusätzliches Geld erhalten. Neben dem Herrenberg-Urteil hatten auch gestiegene Personal- und Betriebskosten zu finanziellen Schwierigkeiten geführt, die durch das Land abgefedert wurden.

Nach dem so genannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts 2022 und seine Folgewirkungen laufen derzeit Prüfungen des Bundes zur Frage von Festanstellung und Freiberuflichkeit an Bildungseinrichtungen. Mit Vorschlägen des Bundes zu einer Anpassung des SGB IV wird zu Beginn des Jahres 2026 gerechnet.

Die finale Entscheidung über den Doppelhaushalt 2026/27 obliegt dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern.