MV-Initiative zur psychosozialen Prozessbegleitung erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Trotz breiter Zustimmung braucht es mehrere Anläufe zur Verbesserung des Opferschutzes.“

Nr.138/25  | 04.12.2025  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Die psychosoziale Prozessbegleitung könnte nun endlich weiterentwickelt werden. Die Bundesministerin der Justiz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung an die Bundesländer versandt. Aufgenommen sind mehrere Punkte, die von mir seit Jahren gefordert wurden und die den zumeist minderjährigen und schutzbedürftigen erwachsenen Opfern von schweren Sexualstraftaten helfen sollen. Denn seit Jahren fordern wir, dass die psychosoziale Prozessbegleitung ohne ein aufwändiges Verfahren bestellt werden kann. Das sogenannte Antragserfordernis sollte wegfallen, wenn minderjährige Verletzte von sexualisierten und Gewaltstraftaten vor Gericht als Zeuginnen oder Zeugen aussagen sollen. Erwachsenen Verletzten von schweren Sexualverbrechen sollte dieser Zugang erleichtert werden. Für diesen Beschlussvorschlag hatte Mecklenburg-Vorpommern schon 2022 auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister eine Mehrheit bekommen wie auf der letzten JuMiKo vor ein paar Wochen wieder“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Neben den Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister gab es auch eine Entschließung des Bundesrates vor zwei Jahren. Die Notwendigkeit wurde gesehen. Nach diesen vielen Anläufen scheint nun unsere langjährige Forderung, im Sinne der Verletzten, die psychosoziale Prozessbegleitung weiterzuentwickeln, angegangen zu werden. Dieser Weg ist nur konsequent. Das Land Mecklenburg-Vorpommern war es, das das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung überhaupt erst bundesweit auf den Weg gebracht hatte. Im Sinne des Opferschutzes habe ich mich stets für einzelne Schritte der Entwicklung dieses Gesetzes eingesetzt. Nun bleibt den minderjährigen und erwachsenen schutzbedürftigen Zeuginnen und Zeugen, die von schwerer Sexualgewalt betroffen waren, nur zu wünschen, dass sie bald ohne große Hürden die Begleitung vor Gericht die Begleitung erfahren, die sie benötigen“, so Ministerin Bernhardt. Der Gesetzentwurf wird nach der Anhörung in den Bundesländern voraussichtlich 2026 dem Bundeskabinett vorgelegt werden.