Justizvollzugsgesetze setzen neue Maßstäbe für die Resozialisierung
Das Landeskabinett billigt den Entwurf. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Das Gesetz dient auch der gesamten Gesellschaft.“
„Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben gemacht. Nachdem die Gefangenenvergütungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern mit dem Urteil vom 20. Juni 2023 als verfassungswidrig gekippt wurden, haben wir uns in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf neue Eckpunkte verständigt. Entscheidend war die klare Ausrichtung des Strafvollzugs auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen. In Mecklenburg-Vorpommern nahmen wir das Urteil zum Anlass, das bestehende Resozialisierungskonzept zu evaluieren. Die Bedeutung der Gefangenenarbeit als Behandlungsmaßnahme als Vorbereitung auf ein sozialverantwortliches Leben nach der Entlassung wird im Gesetz hervorgehoben. Ein Baustein ist die Vergütung der Gefangenen und Untergebrachten in der Sicherungsverwahrung. In diesem Atemzug modernisieren wir alle Justizvollzugsgesetze und optimieren die Resozialisierungsarbeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung. Die Landesregierung hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze zugestimmt, der nun dem Landtag zugesandt wird.
„Die Vergütung der Gefangenen und Sicherungsverwahrten wird erhöht. Damit sollen sie die Chance bekommen, Schulden tilgen zu können oder Unterhaltszahlungen zu begleichen. Das sind alles Punkte, die auch der gesamten Gesellschaft zugutekommen“, so Ministerin Bernhardt. Die Vergütung für eine Beschäftigung im Strafvollzug soll, wie in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vereinbart, von neun Prozent auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV angehoben werden.
„Neu einführen wollen wir das verpflichtende Resozialisierungsgeld. Dabei wird aus jeder Vergütung Geld angespart, um auf die Entlassung vorbereitet zu sein. Damit soll die Wiedereingliederung der Gefangenen und Untergebrachten erleichtert werden. Das Geld kann zum Beispiel auch verwendet werden, um Tatfolgen auszugleichen oder Mietkautionen zu zahlen“, erklärt Ministerin Bernhardt.