MV drückt bei Düngeregelung auf das Tempo

Nr.008/2026  | 13.01.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Anlässlich der bevorstehenden Konferenz der Agrarstaats­sekretäre am 14. Und 15. Januar in Berlin, fordert Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus mehr Tempo bei der Neuregelung der Düngevorschriften:

„Wir stehen nur wenige Wochen vor Beginn der neuen Düngesaison. Dabei besteht nach dem Urteil des Bundes­verwaltungsgerichtes bundesweit maximale Rechtsunsicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe. Der Bund muss daher die Düngeverordnung (DüV) umfassend überarbeiten. Ziel muss es sein, dass unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes sowie der landwirtschaftlichen Düngepraxis die Maßnahmen der DüV sowohl praktikabel, als auch kontrollierbar und wirksam gestaltet werden“, so Backhaus, der konkrete Maßnahmen vorschlägt.

„In einem ersten Schritt kann mit einer kurzfristigen Anpassung der DüV der rechtssichere Zustand für die Verwaltung und den Berufsstand hergestellt werden.

Mittel- und langfristig solle in einem zweiten Schritt die DüV tiefgreifend überarbeitet werden, erklärt der Minister:

„Der Schwerpunkt ist hierbei auf die Vereinheitlichung der Sperrzeiten, das Düngen im Frühjahr auf über die Nacht gefrorenen Böden, die im Tagesverlauf auftauen, die Vereinheitlichung der Gewässerab­stände über verschiedene Rechtsbereiche (vor allem DüV, GLÖZ und Wasserrecht), die Überarbeitung der Düngebedarfser­mittlung sowie die Anpassung der Aufzeichnungspflichten zu legen, um die Vorgaben der DüV praktikabel, kontrollierbar und wirksam zu gestalten.

Daneben ist die gesetzliche Grundlage für das mit der EU-Kommission vereinbarte DüV-Wirkungsmonitoring zu schaffen. Die Umsetzung des Wirkungsmonitorings dient der Berichts­pflicht gegenüber der EU und liefert gleichzeitig wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Weiterentwicklung der DüV“, so Backhaus.

Ein weiteres Thema der Amtschefkonferenz ist die Diskussion um die Einführung neuer Ökoregelungen. MV lehne neue Ökoregelungen jedoch ab, erklärt Backhaus:

„Es steht zu befürchten, dass die Einkommensgrundstützung dadurch weiter abgesenkt wird. Dies ist in der aktuellen Situation nicht vermittelbar. Die aktuellen Ökoregelungen werden sehr gut angenommen und es stehen ausreichend Maßnahmen zur Verfügung, so dass es zu einer Konkurrenz zu den Maßnahmen aus der zweiten Säule führen würde. Darüber hinaus würden neue Regelungen dem angestrebten Bürokratieabbau entgegen­stehen. Weitere Nachweispflichten oder Kontrollen braucht derzeit kein Mensch“, sagt der Agrarminister.

Abschließend fordert Minister Backhaus die Anpassung rechtlicher Vorgaben, um in Deutschland Impfungen gegen die Vogelgrippe vornehmen zu können.

„Nie zuvor gab es ein so dynamisches Geschehen der hochpatho­genen Aviären Influenza (HPAI) bzw. Geflügelpest in Deutschland: Seit September dieses Jahres gab es 174 Ausbrüche der HPAI in 13 Ländern (Stand: 10.12.2025). Bald zwei Millionen Tiere in Geflügelbetrieben verendeten oder mussten getötet werden. Das HPAI-Virus zirkuliert inzwischen endemisch in der heimischen Wildvogelpopulation.

HPAI-Viren wurden bei Milchvieh in den USA festgestellt. In Deutschland konnte das Virus außer bei wildlebenden Vögeln und Geflügel bei wildlebenden Raubtieren (z. B. Füchse) und bei Hauskatzen nachgewiesen werden. Eine Infektion beim Menschen mit den aktuellen HPAI H5-Viren ist bisher glücklicherweise ein sehr seltenes Ereignis.

Vor diesem Hintergrund könnten präventive Impfungen von Geflügel gegen HPAI neben Biosicherheitsmaßnahmen eine weitere wichtige Säule vorbeugender Maßnahmen gegen die Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-Viren sein. Das EU-Tiergesundheitsrecht ermöglich den Mitgliedstaaten, eine präventive Impfung von Geflügel gegen HPAI durchzuführen. Frankreich hat durch die Impfung von Enten-beständen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dabei sind Auswirkungen auf den Handel mit Erzeugnissen aus geimpften Geflügelbeständen mit Drittländern zu berücksichtigen. Die Impfung und Untersuchungen sind aufwendig, personal- und kostenintensiv. Ich denke jedoch, dass es gelingen könnte – wenn die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen sind – in Mecklenburg-Vorpommern in einem Testbetrieb an einer Feldstudie teilzunehmen. Das wäre eine gute Sache“, so Minister Backhaus.