Schwesig: Bewerben Sie sich um den Betriebs- und Personalrätepreis 2026
Besonders engagierte Arbeit von Betriebsräten, Personalräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen wird in Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird auch in diesem Jahr im Vorfeld des 1. Mai den Betriebs- und Personalrätepreis 2026 verleihen.
Bewerben können sich Betriebsräte, Personalräte sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf Eigeninitiative. Außerdem sind die zuständigen Gewerkschaften vorschlagsberechtigt. Bewerbungsschluss ist am 15. März 2026.
„Der Betriebs- und Personalrätepreis der Landesregierung ist eine Auszeichnung für den Einsatz und den Mut derjenigen, die Verantwortung für ihre Kolleginnen und Kollegen und für ihr Unternehmen übernehmen. Es gibt viele engagierte Personal- und Betriebsräte und Auszubildendenvertretungen in unserem Land. Sie setzen sich beispielsweise für mehr Mitsprache ein, engagieren sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen oder entwickeln Ideen, wie die Arbeit im Betrieb noch besser gestaltet werden kann. Die Sozialpartnerschaft, die Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat Deutschland wirtschaftlich stark gemacht. Wir sollten uns dieses Erfolgsmodell erhalten“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zum Start des Wettbewerbs.
Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, sagte: „Engagierte Betriebs- und Personalräte sind ein wesentlicher Faktor in unserer Arbeitswelt: Sie bringen Menschen zusammen und setzen sich für ein faires Miteinander am Arbeitsplatz ein. Ich freue mich auf neue Ideen und Impulse für gute Arbeitsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern."
Ausgezeichnet werden Betriebs- und Personalräte bzw. Projekte in drei Kategorien:
Mitbestimmung – stark gemacht
Ausgezeichnet werden Projekte, mit denen Mitbestimmung gestärkt worden ist oder Strukturen neu geschaffen wurden. Zum Beispiel die Gründung eines Betriebsrates, das Durchsetzen von Mitbestimmung gegen Widerstände, erfolgreiche Überzeugungsarbeit bei den Beschäftigten durch besondere Maßnahmen.
Mitbestimmung – gut eingebracht
Ausgezeichnet werden Projekte, die Arbeitsbedingungen konkret verbessert haben, egal aus welchem Bereich. Zum Beispiel zur Bewältigung der Transformation, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Arbeitssicherheit, Gesundheit, Geschlechtergerechtigkeit etc. Genauso ausgezeichnet werden Projekte, mit denen die Beschäftigten bei der Umsetzung von Mitbestimmung besonders gut beteiligt wurden, z.B. durch neue Diskussions- oder Umfrageverfahren oder Ähnliches.
Mitbestimmung – neu gedacht
Ausgezeichnet werden Projekte, bei denen neue Wege gegangen wurden. Zum Beispiel bei der betrieblichen Zusammenarbeit oder dem Abschluss einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Es geht um neue Ideen oder Prozesse, die in ein Unternehmen oder die Dienststelle eingebracht worden sind.
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite www.mitbestimmung-mv.de. Dort befindet sich auch das Anmeldeformular.