Drese würdigt Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen und überreicht Förderung für Beratungsstelle KISS in Schwerin

Nr.016  | 22.01.2026  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Rund 700 Selbsthilfegruppen treffen sich regelmäßig in Mecklenburg-Vorpommern. Unterstützung und Zugang erhalten diese in sogenannten Selbsthilfekontaktstellen. Sozialministerin Stefanie Drese besuchte am Donnerstag die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) in Schwerin und hatte einen Zuwendungsbescheid aus dem Bürgerfonds des Landes im Gepäck.

Halt finden, sich austauschen und neuen Mut schöpfen. Nicht mehr allein sein, mit seinen Herausforderungen, Krankheiten oder Problemen, auf Gleichgesinnte zu treffen und emotionale Unterstützung zu erfahren – all das sind gute Gründe, warum Betroffene sich dafür entscheiden, in einer Selbsthilfegruppe aktiv zu werden, hob Drese die Bedeutung, für die eigenen Anliegen Verantwortung zu übernehmen und sich selbst und anderen zu helfen, hervor. 

Wichtig ist es nach Aussage der Ministerin, dass Selbsthilfegruppen professionelle Anlauf- und Beratungsstellen in der Region haben, um Selbsthilfe für jeden zugänglich im Gemeinwesen zu verankern. Deshalb fördere das Land Selbsthilfe- und Kontaktstellen. „Es freut mich sehr, dass wir mittlerweile neun dieser Anlaufstellen in MV haben, die in Wismar, Hagenow, Neustrelitz, Schwerin, Güstrow, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und Pasewalk angesiedelt sind“, betonte Drese bei ihrem Besuch in Schwerin.

„Damit alle Bürgerinnen und Bürger in den Räumen Selbsthilfe wahrnehmen können, müssen die Selbsthilfekontaktstellen barriereärmer werden“, so die Ministerin. „In der KISS Schwerin wird am dringendsten eine behindertengerechte Toilette benötigt“, verdeutlichte Drese.

In den fünf Gruppenräumen der KISS treffen sich derzeit etwa 70 Selbsthilfegruppen aus Schwerin und dem Umland. Darüber hinaus finden in der KISS öffentliche Veranstaltungen zu gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Themen statt.

Drese: „Durch die Landesförderung in Höhe von 40.000 Euro zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu den Sanitäranlagen wird allen interessierten und betroffenen Menschen ermöglicht, Selbsthilfeangebote wahrzunehmen, insbesondere auch all jenen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind.“