Landesweite Beflaggung zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus

Nr.20/2026  | 25.01.2026  | IM  | Ministerium für Inneres und Bau

Am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) wird auch in Mecklenburg-Vorpommern landesweit an öffentlichen Gebäuden beflaggt. Das Land erinnert damit an die Millionen Menschen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und ermordet wurden.

„Der 27. Januar mahnt uns, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wachzuhalten und jeder Form von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Diese Verantwortung ergibt sich aus der deutschen – unseren – Geschichte. Erinnerung ist keine Frage der Vergangenheit, sondern eine Verpflichtung für Gegenwart und Zukunft“, betont Innenminister Christian Pegel.

Die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes unterstreicht die Bedeutung dieses Tages als staatlichen und gesellschaftlichen Gedenktag.

„Gerade in Zeiten, in denen demokratische Werte wieder verstärkt unter Druck geraten, ist es unerlässlich, Haltung zu zeigen. Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert uns daran, wohin Ausgrenzung, Hass und die Missachtung der Menschenwürde führen können“, so Christian Pegel weiter.

Hintergrund

Der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus wird jährlich am 27. Januar begangen, dem Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahr 1945. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit der Beflaggung und weiteren Formen des Gedenkens an der bundesweiten Erinnerungskultur.