Drese zum Tag der Patienten: Frauen sind medizinisch benachteiligt

Nr.019  | 26.01.2026  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Gesundheitsministerin Stefanie Drese fordert zum heutigen „Tag des Patienten“ weitere Anstrengungen zum Abbau des geschlechtsspezifischen Ungleichgewichts in der medizinischen Forschung und Behandlung. Medizinisch werden Frauen oft genauso behandelt wie Männer – und damit oft nicht angemessen versorgt, da Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht genügend berücksichtigt werden, sagte Drese am Montag in Schwerin.

Die Nichtbeachtung des biologischen Geschlechtes bei Krankheitssymptomen, bei der Diagnostik und Behandlung beinhalte vor allem für Frauen oft die Gefahr von Fehl-, Unter- und Überbehandlungen mit gesundheitlichen Nachteilen für die Betroffenen, so Drese.

„Viele Krankheiten verlaufen bei Frauen anders als bei Männern, auch wirken Medikamente stoffwechselbedingt teilweise nicht gleich. Deshalb brauchen Frauen oft eine andere Behandlung als Männer, was in Forschung und Versorgung bisher allerdings nicht immer ausreichend berücksichtigt wird“, betonte die Ministerin. In vielen medizinischen Bereichen gebe es weniger Daten zu Frauen als zu Männern.

Die Symptomatik mancher Erkrankungen kann sich nach Aussage Dreses bei Frauen und Männern so sehr unterscheiden, dass Fehldiagnosen gestellt oder Erkrankungen gar übersehen werden.

Als klassisches Beispiel führte Drese den Herzinfarkt an. Der Griff an die eigene Brust stelle die Reaktion auf den in dieser Form überwiegend bei Männern auftretenden Brustschmerz dar. „Die Symptome bei Frauen zeigen sich hingegen eher mit Kieferschmerzen, Rückenschmerzen oder Abgeschlagenheit“, so die Ministerin. Diese Beschwerden würden jedoch häufig nicht korrekt interpretiert und nicht mit einem Herzinfarkt in Verbindung gebracht, wodurch lebensrettende Zeit verloren geht.

Positiv sei, dass die Bedeutung der geschlechtersensiblen Medizin für eine moderne Gesundheitslandschaft zunehmend die ihr zustehende Aufmerksamkeit erfährt. So müssen bei klinischen Studien in Deutschland Unterschiede zwischen Frauen und Männern untersucht werden. Und auch Medikamentenstudien sind gemäß einer 2022 in Kraft getretenen EU-Verordnung geschlechtersensibel durchzuführen.

Drese: „Auch im neuen Landeskrankenhausgesetz ist festgeschrieben, dass durch die Krankenhäuser verantwortete Forschung geschlechtersensibel erfolgen muss. Gleiches gilt für Forschungsansätze die in die Versorgung implementiert werden sollen sowie zugehörige und allgemeine Aus-, Fort- und Weiterbildungen.“

„Das sind erste Erfolge. Maßnahmen zur Beseitigung des Ungleichgewichtes müssen jedoch weitgreifend ansetzen und strategisch koordiniert werden, damit es nicht nur bei einem Flickenteppich an einzelnen Maßnahmen bleibt. Für eine echte Gleichheit im Gesundheitswesen müssen Behandlungs- Präventions- und Therapiekonzepte und Leitlinien kritisch überprüft und ggf. angepasst werden“, so Drese.