Novellierung des Schulgesetzes

Land schafft einheitliche Strukturen für digitale Schule, Demokratiebildung, Ganztagsbetreuung

Nr.021-26  | 28.01.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat die Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesnovelle werden umfassende Weichenstellungen für eine chancengerechte und moderne Bildung vorgenommen. Das Land schafft damit einheitliche Standards, mehr Entlastung und klare Regeln für Demokratiebildung, Ganztagsbetreuung und Digitalisierung. Ziel der Novelle ist es, Schulen, Lehrkräfte, Schulträger und Eltern spürbar zu entlasten und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Die Änderungen im Schulgesetz treten im neuen Schuljahr in Kraft. 

Weiterentwicklung digital gestützter Lern- und Unterrichtsformen 

Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Digitalpakt, werden landesweit einheitliche technische Standards eingeführt. Diese ermöglichen erstmals eine gemeinsame Bildungs- und Bildungsmedieninfrastruktur für alle Schulen im Land. So stehen künftig digitale Anwendungen in einem zentralen Schulportalzugang zur Verfügung. Dazu zählen ein Zeugnisprogramm, ein Klassenbuch, ein Vertretungsplan, ein Stundenplaner und ein Lernmanagementsystem. Für die Schulen entfallen damit eigene Prüfungen zu Datenschutz, Informationssicherheit und Technik sowie aufwendige Abstimmungsprozesse mit den Schulträgern. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler arbeiten landesweit mit denselben digitalen Systemen und profitieren von einem geringeren Einarbeitungsaufwand sowie einem verlässlichen Zugang zu digitalen Lehr- und Lernmitteln. 

Die Rolle der kommunalen Medienzentren wird weiter ausgebaut. Sie beraten Schulen künftig gezielter beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel. Ein neu eingerichteter Ausschuss „Bildung in der digitalen Welt“ entwickelt gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes, der Kommunen und der Medienzentren die digitale Bildungsinfrastruktur strategisch weiter. 

Digitale Landesschule rechtlich abgesichert und ausgebaut 

Mit der Novelle wird der Digitalen Landesschule ein klarer rechtlicher Rahmen gegeben. Lehrkräfte der Digitalen Landesschule können künftig Leistungsbewertungen vornehmen, die an die jeweilige Stammschule übermittelt werden. Der Präsenzunterricht bleibt Grundlage schulischer Arbeit, wird jedoch gezielt durch digitale Angebote ergänzt. Die Digitale Landesschule ermöglicht es, kurz- und langfristige Unterrichtsausfälle abzufedern und ortsunabhängigen, rahmenplankonformen Unterricht bereitzustellen. Das Angebot wird schrittweise erweitert, sodass bis 2029 Unterricht in allen Schularten, Jahrgängen und Niveaustufen möglich ist. 

Demokratiebildung als fester Bestandteil schulischer Arbeit 

Mit der Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz wird politische Bildung erstmals ausdrücklich gesetzlich verankert. Schulen sind verpflichtet, politische Bildung ergebnisoffen zu gestalten und zugleich demokratische Werte zu vermitteln. Kontroverse Themen aus Wissenschaft und Politik sind auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Gleichzeitig wird der Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbindlich festgeschrieben. Lehrkräfte erhalten dadurch mehr Rechtssicherheit und Rückhalt bei der Gestaltung eines demokratischen Schulalltags. 

Ganztagsbetreuung: Verbindliche Kooperation von Grundschule und Hort 

Vor dem Hintergrund des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 schafft die Gesetzesänderung neue rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit von Grundschule und Hort. Die Kooperation beider Einrichtungen wird künftig verbindlich geregelt und in gemeinsamen Vereinbarungen festgeschrieben. Der Rechtsanspruch wird schrittweise auf alle Jahrgangsstufen der Grundschule ausgeweitet und ist ab dem 1. August 2029 vollständig umgesetzt. Damit werden verlässliche Strukturen für ganztägige Bildung und Betreuung geschaffen sowie Planungssicherheit für Eltern, Kommunen und Schulträger gewährleistet.