Backhaus fordert Änderungen an Jagdgesetznovelle
In seiner heutigen Plenarsitzung (30. Januar 2026) hat sich der Bundesrat mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes beschäftigt. Dabei geht es vor allem um den Umgang mit der Art Wolf. Der für die Jagd in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf:
„Zunächst gilt es festzuhalten, dass die Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland eine großartige Leistung des Artenschutzes ist. Doch mit der Ausbreitung der Art, werden Konflikte immer häufiger.
Die Menschen in den kürzlich vom Wolf besiedelten Gebieten lernen erst allmählich, wieder mit diesem Tier umzugehen. Dabei muss unser Umgang mit der Tierart Wolf auf drei Säulen beruhen:
- Das Monitoring, um den Erhaltungszustand jeder Zeit überprüfen zu können.
- Die Prävention, um das „Zusammenleben“ von Wölfen und landwirtschaftlichen Nutztieren in unserer Kulturlandschaft hinzubekommen.
- Das Wolfsmanagement. Hier wird es bei der derzeitigen, ungleichmäßigen Wolfsbesiedlung in Deutschland darum gehen, dass schadstiftende Wölfe rechtsicher und gerichtsfest entnommen können. Es wird in den kommenden Jahren, keine reguläre Wolfsjagden geben. Der gute Erhaltungszustand des Wolfes ist und bleibt Kernanliegen in den wolfsreichen Ländern.
Die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen beträgt in Deutschland jedoch ein Vielfaches dessen, was für den reinen Schadensausgleich aufgewendet wird. 2024 waren die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen mit 23.400.903,72 € 30mal so hoch wie die Ausgaben für Ausgleichszahlungen entstandener Schäden (780.399,81 €) nach 1.109 Übergriffen mit mehr als 4.000 getöteten Tieren.
Wir brauchen jetzt endlich eine rechtssichere Grundlage zur Entnahme von auffälligen Wölfen. Der günstige Erhaltungszustand ist dann jetzt auch die Grundlage, um ein Management und damit ein Vernünftiges System der Bewirtschaftung des Wolfbestandes vorzunehmen.
Grundsätzlich wird begrüßt, dass das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz nun angepasst werden sollen.
Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns ist der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf im Hinblick auf die Abgrenzung des Jagdrechts zum Naturschutzrecht aber noch nicht hinreichend konsequent und praxistauglich.
Die Länder wurden bei der Erarbeitung des Entwurfes zu spät einbezogen und dann auch noch mit sehr kurzen Fristen für die Stellungnahme. Anschließend blieben die Vorschläge der Länder zur Konkretisierung der BJagdG/BNatSchG-Novelle vom Bund weitergehend unberücksichtigt, so dass nun über den Bundesrat versucht werden muss, hier klarere Festlegung bei der Änderung des Bundesjagdgesetzes und der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für rechtssichere Verfahren zur Wolfsentnahme zu erwirken.
Meine Bitte an den Bundesrat ist, dass am Gesetzentwurf der Bundesregierung folgende Bereiche eindeutig geregelt werden:
- Es müssen die vorhandenen Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Wolf als „Doppelrechtler“ beseitig werden. Insgesamt muss es aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, nicht zuletzt auch wegen möglicher strafrechtlicher Relevanz, eine eindeutige und klarstellende Regelung im Gesetz geben, das die naturschutzrechtlichen Vorschriften keine Anwendung mehr finden.
- Die Managementpläne sind landesweit zu erstellen, nach denen sich die unteren Jagdbehörden dann jeweils richten müssen. Im Regelfall sind in den Ländern die Landkreise oder die kreisfreien Städte als zuständige Behörden bestimmt. Es ist nicht sinnvoll, dass die unteren Jagdbehörden entsprechende Managementpläne erstellen. Für Mecklenburg-Vorpommern liegen sie alle gemeinsam in derselben biogeografischen Region, aber managen jeweils nur einen Bruchteil der Wolfspopulation, für den der Bund den günstigen Erhaltungszustand gemeldet hat.
- Vorkommen von Hybriden zwischen Wolf und Hund (Wolfshybriden) in der freien Natur sind auf Anordnung der zuständigen Behörde durch den Jagdausübungsberechtigten zu entnehmen. Zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt sollte bereits die Entstehung von Wolfshybriden verhindert werden dürfen, indem auf Anordnung durch die zuständige Behörde eine vom Hund gedeckte Wolfsfähe erlegt werden darf.“