Landesverfassungsgericht bestätigt Vorgehen des Landes bei Finanzierung der Kindertagesförderung
Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem gestrigen Urteil die kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern als unzulässig verworfen. Damit bestätigt sich das Vorgehen des Landes im Zusammenhang mit der Einführung der Elternbeitragsfreiheit.
„Das Urteil des Landesverfassungsgerichts gibt uns Rechtssicherheit und bestätigt den eingeschlagenen Weg des Landes. Die beitragsfreie Kita ist und bleibt ein zentrales familienpolitisches Vorhaben dieser Landesregierung“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue.
Zugleich betont er die Bedeutung einer weiterhin engen Zusammenarbeit mit den Kommunen. „Die wichtigste Aufgabe bleibt eine gute und verlässliche Kindertagesbetreuung für alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Das gelingt nur gemeinsam. Land und Kommunen tragen hier gemeinsam Verantwortung – und wir werden diesen Weg auch weiterhin partnerschaftlich gehen.“
Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung ist dabei dauerhaft gesichert. Land und Kommunen bringen gemeinsam rund eine Milliarde Euro jährlich für die Kita-Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auf. Allein für die Elternbeitragsfreiheit übernimmt das Land rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Insgesamt trägt das Land rund 55 Prozent der Kosten der Kindertagesbetreuung, die kommunale Ebene rund 45 Prozent. Das Ziel bleibt eine verlässliche, qualitativ gute und zukunftsfeste Kindertagesbetreuung im ganzen Land.