Düngeverordnung: Länder fordern schnellen Neustart und Rechtssicherheit vom Bund
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bayerischen Ausführungsverordnung Düngeverordnung fordert Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland den Bund zu unverzüglichem Handeln auf. Ziel ist es, Rechtssicherheit für Landwirte und zugleich wirksamen Gewässerschutz sicherzustellen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Oktober 2025 klargestellt, dass die derzeitige verfassungsrechtliche Grundlage der Düngeverordnung zum Erlass einer Landesverordnung rechtswidrig ist. Die Ausweisung sogenannter roter und gelber Gebiete stützt sich bislang auf eine Verwaltungsvorschrift ohne Außenwirkung und genügt damit weder den Anforderungen des Grundgesetzes an den Schutz des Eigentums noch der Berufsfreiheit.
"Dieses Urteil ist ein deutlicher Weckruf an den Bund. Wir brauchen jetzt schnell eine tragfähige, rechtssichere Grundlage für das Düngerecht – nicht irgendwann, sondern sofort“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Landwirte dürfen nicht länger mit Regeln arbeiten müssen, die juristisch auf wackeligen Füßen stehen.“
Rechtssicherheit und Gewässerschutz sichern
Ohne eine zügige Nachbesserung droht, dass bestehende Landesverordnungen gerichtlich aufgehoben werden. In der Folge würden die zusätzlichen Auflagen in bislang ausgewiesenen belasteten Gebieten entfallen. Das hätte nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die Betriebe, sondern auch auf den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. Zudem besteht die Gefahr eines erneuten Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission.
Vor diesem Hintergrund fordern einige Länder (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Saarland) in einem gemeinsamen Schreiben den Bund auf, kurzfristig von der Möglichkeit einer Übergangsverordnung nach § 15 Absatz 3 Düngegesetz Gebrauch zu machen. Diese könnte ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden und befristet eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage schaffen, um die Gebietsausweisung rechtssicher fortzuführen.
„Eine Übergangsregelung verschafft uns die notwendige Zeit, um das Düngerecht grundlegend und praxistauglich zu überarbeiten. Das ist im Interesse der Umwelt genauso wie im Interesse der landwirtschaftlichen Betriebe“, so Backhaus weiter. Er könne nicht nachvollziehen, warum der Bund die Zeit nach der Urteilsverkündung tatenlos verstreichen habe lassen. Dies sei verantwortungslos.
Gemeinsames Vorgehen der Länder
Mecklenburg-Vorpommern hat sich in dieser Frage eng mit Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland abgestimmt. Die Länder bringen ihre Forderungen geschlossen gegenüber dem Bund ein – auf Grundlage entsprechender Beschlüsse der Agrarministerkonferenz.
Sollte der Bund nicht zeitnah reagieren, sehen sich die Länder gezwungen, bestehende Landesverordnungen aufzuheben, um weiteren Rechtsstreitigkeiten zuvorzukommen. Brandenburg hat diesen Schritt bereits angekündigt.
„Stillstand oder Abwarten wäre jetzt fatal“, betonte Backhaus. „Wir brauchen ein Düngerecht, das ökologisch wirksam, rechtlich belastbar und für die Praxis umsetzbar ist. Der Ball liegt jetzt eindeutig beim Bund.“