Austausch mit Bundesspitze der Lebenshilfe: Ministerin Drese trifft Ex-Ministerin Schmidt

Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war als Vorsitzende des Bundesverbands der Lebenshilfe e.V.am Mittwoch zu einem Informationsaustausch mit Stefanie Drese im Schweriner Sozialministerium. Auch Stephan Hüppler (Bundesschatzmeister und Geschäftsführer der Vielfalter gGmbh) nahm am Gespräch teil. Details anzeigen
Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war als Vorsitzende des Bundesverbands der Lebenshilfe e.V.am Mittwoch zu einem Informationsaustausch mit Stefanie Drese im Schweriner Sozialministerium. Auch Stephan Hüppler (Bundesschatzmeister und Geschäftsführer der Vielfalter gGmbh) nahm am Gespräch teil.
Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war als Vorsitzende des Bundesverbands der Lebenshilfe e.V.am Mittwoch zu einem Informationsaustausch mit Stefanie Drese im Schweriner Sozialministerium. Auch Stephan Hüppler (Bundesschatzmeister und Geschäftsführer der Vielfalter gGmbh) nahm am Gespräch teil.
Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war als Vorsitzende des Bundesverbands der Lebenshilfe e.V.am Mittwoch zu einem Informationsaustausch mit Stefanie Drese im Schweriner Sozialministerium. Auch Stephan Hüppler (Bundesschatzmeister und Geschäftsführer der Vielfalter gGmbh) nahm am Gespräch teil.
Nr.027  | 04.02.2026  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Sozialministerin Stefanie Drese konnte am (heutigen) Mittwoch die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe e.V. und ehemalige Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt und den Geschäftsführer der Vielfalter gGmbH Schwerin, Stephan Hüppler (Bundesschatzmeister der Lebenshilfe e.V.), im Ministerium begrüßen. Dabei standen die Herausforderungen im Bereich der Eingliederungshilfe und Bedarfe der Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt des Gesprächs.

Ministerin Drese verdeutlichte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention Leitlinie des Handelns der Landesregierung ist und es Ziel aller Akteure in Mecklenburg-Vorpommern ist, mehr Selbstbestimmung und bessere Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen herzustellen.

Enttäuscht zeigte sich Drese darüber, dass es den Landkreisen und kreisfreien Städte als Leistungsträger sowie den Sozialverbänden als Leistungserbringer nicht gelungen ist, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und einen neuen Landesrahmenvertrag nach § 131 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) abzuschließen.

„Ich habe deshalb entschieden, von einer Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und im Interesse der betroffenen Menschen die Inhalte eines Landesrahmenvertrags durch eine Rechtsverordnung zu regeln“, betonte Drese. Derzeit finde die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der gerade beendeten Ressort- und Verbandsanhörung statt.

Drese sagte, dass die Landesverordnung die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für eine moderne Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern schaffen werde, die ausgewogen die Ansprüche der Leistungsberechtigten, die Anforderungen eines leistungsfähigen Sozialstaats sowie die berechtigten Interessen der Leistungserbringer berücksichtigen wird.

„Dies ist auch angesichts der stark gestiegenen Nettoausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe notwendig, da diese die Haushalte aller Bundesländer und der Kommunen enorm belasten“, so Drese.