Stärkung des Bildungssystems: Mehr anerkannte Schulabschlüsse
Anpassung der Förderangebote: Begabtenförderung, Förderschwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung
Landesregierung, Landkreise, Kommunen und Bildungspartner haben sich auf eine Neuausrichtung und Erweiterung der Inklusionsstrategie verständigt. Dabei stehen die inhaltliche Neuorientierung der Inklusion, die Stärkung der Begabtenförderung, die Einführung eines Programms zur Verringerung der Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern und das Schulbauprogramm im Zentrum. Alle Beteiligten sind sich einig, dass mehr Zeit für eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusion erforderlich ist. In den kommenden zehn Jahren wird die Landesregierung vielfältige Maßnahmen – unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern – auf den Weg bringen. Bildungsministerin Oldenburg dankte ausdrücklich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig für ihre Unterstützung.
Zudem wird ein Begleitgremium, bestehend aus allen am Bildungsprozess Beteiligten, gebildet, das den Prozess evaluiert. Ziel ist es, die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2035 mit anderen Schularten zu verbinden und trotzdem separate Klassen zu erhalten. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können damit auch nach dem Jahr 2035 weiterhin in eigenständigen Klassen lernen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bleibt erhalten.
„Viele Schulen haben mit inklusiven Lernangeboten gute Erfahrungen gemacht. Es zeigt sich aber auch deutlich, dass wir weiterhin Zeit und weitere Unterstützungsmaßnahmen brauchen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Deshalb haben wir ein Programm zur Stärkung des Bildungssystems erarbeitet, das alle Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und vielfältige Wege zum Erreichen eines Schulabschlusses bietet. Jede Schülerin und jeder Schüler muss die Möglichkeit haben, auf einem dieser Wege einen Schulabschluss anzustreben. Wir müssen erreichen, dass insbesondere mehr Förderschülerinnen und Förderschüler die Schule mit einem bundesweit anerkannten Schulabschluss verlassen. Mehr Zeit benötigen auch die Gemeinden und Landkreise als Träger der Schulen und der Schulentwicklungsplanung, um die Unterstützung des Landes in Höhe von 600 Millionen, etwa durch Campuslösungen, bestmöglich zu investieren“, so Oldenburg.
Eltern in Mecklenburg-Vorpommern haben weiterhin ein Wahlrecht für die Beschulung ihrer Kinder. Sie können immer entscheiden, ob ihre Kinder mit Förderbedarf gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern in einer Klasse lernen oder ob sie eine eigenständige Förderschulklasse besuchen. Diese eigenständigen Förderschulklassen bleiben auch nach dem Jahr 2035 erhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt.
Derzeit lernen über 3.300 Schülerinnen und Schülern an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Rund 1.500 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden im gemeinsamen Unterricht beschult.
Das Maßnahmenpaket enthält folgende Punkte:
Anpassung der Stundentafel der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- Stärkung der Berufsorientierung
- Einführung des Praxislerntages
- individuelle Schwerpunktsetzung durch flexible Stunden
- Erwerb von Grundkenntnissen in der Fremdsprache Englisch
Ausbau der Schulwerkstätten an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung um die Jahrgangsstufen 8 und 9
- Stärkung der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zum Erreichen eines bundesweit anerkannten Schulabschlusses (Berufsreife)
Stärkung der Begabtenförderung
- Verbesserung von Entwicklungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen und leistungsstarken Kindern und Jugendlichen im Unterricht
- Ausbau begabungsförderlicher Netzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen sowie Gymnasien
Entlastung von Lehrkräften durch den Einsatz von zusätzlichem sonderpädagogischen Personal an Grund- und weiterführenden allgemein bildenden Schulen
- Stärkung des gemeinsamen Unterrichts
- Angebote zusätzlicher individueller Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler
Einführung der Praxisorientierten Berufsreife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen
- zweijähriges Bildungsangebot der flexiblen Schulausgangsphase an Schulen, die derzeit das Produktive Lernen oder die Berufsreife dual anbieten
- Zielstellung: Erwerb des ersten anerkannten Schulabschlusses durch gezielte individuelle Förderung
Einführung des Unterrichtsangebotes Lebenspraxis
- Vermittlung grundlegender lebenspraktischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Einführung des Unterrichtsangebotes Globales Lernen
- ganzheitliches, nachhaltiges Unterrichtsangebot für die Jahrgangsstufen 7 bis 9
Einführung des Programmes Verringerung von Lernrückständen
- Kombination von fachlichem Lernen und Vermittlung von Lernstrategien mit der Förderung von Sozial- und Methodenkompetenz sowie der Stärkung der psychischen Widerstandskraft (Resilienz)
- Lehrkräfte erhalten digitale Mappe mit Verlinkungsmöglichkeiten
Umsetzung des Startchancen-Programms
- Teilnahme von 70 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Grundschulen, Regionale Schulen, berufliche Schulen)
- fortlaufende Gestaltung der Unterrichts- und Schulentwicklung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen
Einführung AV dual (ausbildungsvorbereitende Maßnahme) an beruflichen Schulen
- Bildungsgang für berufsschulpflichtige Jugendliche mit erfüllter Vollzeitschulpflicht ohne bundesweit anerkannten Schulabschluss und ohne Arbeits- oder Ausbildungsvertrag