Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung: Land startet Interessenbekundungsverfahren
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit etwa 40 aktive Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien, die sich ehrenamtlich für die Interessen junger Menschen in ihrer Region einsetzen. In weiteren Kommunen wird die Einrichtung solcher Beteiligungsgremien vorbereitet.
„Um diese Entwicklung ergänzend auch landesseits zu befördern und Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben des Landes, die sie betreffen, in geeigneter Weise zu beteiligen, wollen wir jetzt eine Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung einrichten. Das Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle ist in dieser Woche gestartet“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin mit.
Bewerben können sich sogenannte juristischen Personen des Privatrechts, also Vereine, Stiftungen und sonstige Personenvereinigungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Der Träger der Geschäftsstelle soll sich durch Expertise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, idealerweise der Jugendarbeit und/oder der Kinder- und Jugendbeteiligung in MV, auszeichnen, so Drese.
„Die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung arbeitet unabhängig und ist zentrale Schnittstelle zwischen Kindern und Jugendlichen, sie vertretenden Institutionen bzw. Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen sowie den Ressorts der Landesregierung und ihren Vertretungen“, betonte Drese.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Entwicklung von Verfahren für die geeignete und angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Landesregierung, die Durchführung von Beteiligungsprozessen und die Abgabe von fachlichen Empfehlungen.
Drese: „Wir wollen die Rahmenbedingungen für das Leben von Kindern und Jugendlichen in unserem Land weiter verbessern. Und zwar nicht über die Köpfe der jungen Menschen hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen. Deshalb schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche aus MV sich direkt oder über sie vertretende Strukturen an die Geschäftsstelle wenden und ihre Meinungen und Forderungen vortragen können.“
Das Land fördert die Errichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung mit jährlich gut 100.000 Euro (2026 anteilig). Die Bewerbungsfrist für das Interessenbekundungsverfahren endet am 20. März 2026. Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Sozialministerium www.sozial-mv.de unter der Rubrik „Ministerium im Blick“ veröffentlicht.