Land erhöht Anzahl von Klassenfahrten
Oldenburg: In der Schullaufbahn eines Kindes sind zwei zusätzliche Fahrten möglich
In Mecklenburg-Vorpommern stehen in diesem Jahr mehr Mittel für Klassenfahrten bereit als im vergangenen Jahr. Im Jahr 2026 sind 1,2 Millionen Euro eingeplant, im vergangenen Jahr standen 968.500 Euro zur Verfügung. „Wie bereits in den Vorjahren konnten auch für das Kalenderjahr 2026 sämtliche Klassenfahrten genehmigt werden, die den Voraussetzungen entsprachen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das haben wir geschafft, weil wir die Zuschüsse für die Reisekosten der Lehrkräfte erhöht haben. Trotz der angespannten Haushaltslage ist es uns gelungen, den Etat anzuheben“, sagte Oldenburg.
Durch die weiteren finanziellen Mittel können Kinder und Jugendliche während ihrer Schullaufbahn an zwei weiteren Klassenfahrten teilnehmen, zusätzlich zu den bereits jetzt stattfindenden Klassen-, Studien- und Schülergruppenfahrten. „Somit wird es ab dem nächsten Jahr jeweils eine zusätzliche Fahrt in der Grundschule und in der Orientierungsstufe geben. Diese Fahrten waren zuvor nur in Ausnahmefällen möglich“, so die Bildungsministerin weiter. „Gemeinsame Unternehmungen sind für das soziale Miteinander besonders förderlich. Sie ermöglichen Kindern und Jugendlichen wichtige Erfahrungen in der Schulzeit. Diese positiven Erlebnisse wollen wir verstärken.“
Zudem erhalten die Schulen früher eine Genehmigung für die Schulfahrten. Bisher mussten Klassenfahrten bis zum 15. November eines jeden Jahres für die Schulfahrten-Jahresplanung eingereicht werden. „Diese Frist haben wir auf Anfang Oktober vorgezogen. Damit haben die Schulen mehr Planungssicherheit und einen größeren Planungsvorlauf“, sagte Oldenburg.
Im Jahr 2026 hat das Land rund 1.700 Schulfahrten genehmigt. Dabei haben die Schulen ganz unterschiedliche Reiseziele: Während Grundschulklassen überwiegend Orte in Mecklenburg-Vorpommern besuchen, sind Schülerinnen und Schüler in den höheren Jahrgangsstufen auch deutschlandweit oder im europäischen Ausland unterwegs. Viele Grundschulen besuchen das Feriencamp Gnitz auf der Insel Usedom, höhere Jahrgangsstufen fahren zum Beispiel nach Dresden oder Berlin.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen regelt die Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen, allgemein bildenden und beruflichen Schulen“. Die Verwaltungsvorschrift wird derzeit von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der Staatlichen Schulämter, Vertretungen der Schulleitungsvereinigungen sowie dem Bildungsministerium, überarbeitet.