Verlängerung des Pflegezeitraums auf Extensiv genutztem Dauergrünland wetterbedingt bis 15. März 2026
Anlässlich der gegebenen Wetterlage und aufgrund der Vielzahl der Nachfragen wird aus Gründen der Praktikabilität und zur Entlastung der Zuwendungsempfänger und Behörden eine landesweit geltende eine Ausnahmegenehmigung im Förderprogramm FP 525 für die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen per nachfolgender Allgemeinverfügung erteilt:
„Allgemeinverfügung zur Verlängerung des Pflegezeitraums auf Extensiv genutztem Dauergrünland wetterbedingt bis 15. März 2026
Hiermit wird anlässlich der gegebenen Wetterlage (länger andauernde Frostperiode) und der Anfragen an Ministerium und Bewilligungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern als oberste Naturschutzbehörde eine landesweit geltende Ausnahmegenehmigung im Förderprogramm FP 525 nach Nummer 6.2.4 Satz 2 der einschlägigen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen i.V.m. den jeweiligen Einzelbewilligungen im Wege einer Allgemeinverfügung wie folgt gewährt:
Es wird wetterbedingt der dem Vogelschutz dienende späteste Pflegetermin auf über 68.000 ha Förderflächen des Grünlandförderprogrammes Extensive Dauergrünlandnutzung (Förderprogramm 525) landesweit auf den 15. März 2026 aufgrund der diesjährigen Wetterlage verlängert.“
Damit entfallen die bislang zu stellenden Anträge auf Ausnahmegenehmigung und die landwirtschaftlichen Unternehmen können hiermit im FP 525 zulässig bis zum 15. März die erlaubten Pflegemaßnahme durchführen.