Mehr Lehrkräfte-Fortbildungen für Schwimmunterricht
Oldenburg: Sicherer Schwimmunterricht braucht gut ausgebildete Lehrkräfte
Mecklenburg-Vorpommern setzt die Qualifizierung von Lehrkräften für den Schwimmunterricht fort und bietet landesweit weitere Termine für die Auffrischungsprüfung zum Nachweis der Rettungsfähigkeit an. Die Prüfungen sind Teil der Landesstrategie zur Stärkung des Schwimmunterrichts. „Sicherer Schwimmunterricht braucht gut ausgebildete Lehrkräfte. Mit den regelmäßigen Prüfungen zur Rettungsfähigkeit sorgen wir dafür, dass Lehrkräfte ihre Kompetenzen auffrischen können und Unterricht unter sicheren Bedingungen stattfinden kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, müssen einen gültigen Rettungsschwimmerausweis besitzen und ihre Rettungsfähigkeit im Abstand von drei Jahren erneuern. In enger Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Wasserwacht organisiert das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern IQ M-V (IQ M-V) die Prüfungen. Schulsportberaterinnen und Schulsportberater der Regionen unterstützen bei der Bedarfsermittlung sowie bei der organisatorischen Vorbereitung.
Neben Auffrischungskursen zur Rettungsfähigkeit bietet das IQ M-V jährlich Fortbildungen zur Schwimmmethodik an. Diese richten sich insbesondere an Lehrkräfte, die das Fach Schwimmen fachfremd unterrichten. Zwischen 2016 und 2026 haben sich auf diesem Wege 276 Lehrkräfte erfolgreich qualifiziert. Die Fortbildungsangebote und Auffrischungskurse sind im Fortbildungskatalog des IQ M-V unter www.bildung-mv.de veröffentlicht.
„Schwimmen zu können, bedeutet Sicherheit, Selbstvertrauen und Lebensfreude. Und genau das wollen wir allen Kindern durch gut qualifizierte Lehrkräfte ermöglichen. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern die Grundschule als sichere Schwimmerin oder sicherer Schwimmer verlässt“, betonte Simone Oldenburg. Die Anzahl der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Betrug ihr Anteil im Jahr 2021/2022 noch 26,2 Prozent, lag er zum Ende des Schuljahres 2024/25 bei 14,3 Prozent. Rund die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Grundschulen kann zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen. Alle Grundschulen sind verpflichtet, Schwimmunterricht anzubieten.