Greifswald wird von Altverbindlichkeiten entlastet

Nr.60/2026  | 06.03.2026  | IM  | Ministerium für Inneres und Bau

Landesinnenminister Christian Pegel hat heute mehrere Bescheide zur Ablösung von Wohnungsbaualtschulden mit einer Gesamtsumme von elf Millionen Euro an die Stadt Greifswald übergeben. Dies entlastet die Kommune und vor allem das kommunale Wohnungsunternehmen, die WVG, nachhaltig von historischen Verbindlichkeiten mit einer Höhe von rund 23,8 Millionen Euro. Die Mittel dienen der weiteren Ablösung von Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit, die viele Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer belasten.

„Mit der Ablösung dieser Altverbindlichkeiten schaffen wir finanziellen Handlungsspielraum für die Zukunft. Bereits in den Vorjahren hat Greifwald für seine WVG insgesamt 12,8 Millionen Euro ausgezahlt bekommen und gewinnt nun Planungssicherheit – für Investitionen in Infrastruktur, Wohnen und Lebensqualität“, so Innenminister Pegel bei der Übergabe und:

„Wer Kommunen stark machen will, muss ihnen die Lasten der Vergangenheit nehmen. Die Wohnungsbaualtschulden stammen aus früheren DDR-Finanzierungsstrukturen, als Investitionskredite für neu gebaute Stadtteile auch für die Ausgaben für die Straßen, Kaufhallen, Schulen und KiTas im jeweiligen Quartier – aus heutiger Sicht wahllos – als Schulden mit auf die Wohnungsbauten umgelegt wurden. Der Einigungsvertrag hat diese zufällige Zuordnung zementiert und führt dazu, dass diese DDR-Altschulden bis heute kommunale Haushalte bzw. die kommunalen Wohnungsgesellschaften erheblich belasten. Ihre Ablösung ist ein zentraler Baustein zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, der kommunalen Wohnungsunternehmen und zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit diesem Vorgehen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. „Der Nordosten ist bislang das einzige Bundesland, das die Ablösung von Wohnungsbaualtschulden der Kommunen und ihrer Wohnungsunternehmen konsequent umsetzt. Darauf können wir stolz sein – und es zeigt, dass Land und Kommunen entschlossen handeln, wenn es um die Zukunft unserer Städte und Gemeinden geht. Das ist eine Frage der Fairness und der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, so der Minister weiter.

Mit der Übergabe der Bescheide setzt das Land seinen Kurs fort, Kommunen strukturell zu entlasten und ihnen verlässliche Perspektiven zu eröffnen. Für Greifswald bedeutet dies, spürbar Investitionsspielräume der kommunalen Wohnungsgesellschaft WVG in ihren Wohnungsbestand zu schaffen und neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu eröffnen.

Über den Kommunalen Entschuldungsfonds stehen seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Altschulden schrittweise abzulösen und die wirtschaftliche Stabilität der Gemeinden und kommunalen Wohnungsunternehmen nachhaltig zu sichern.

„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt“, sagt Minister Christian Pegel abschließend.

Hintergrund

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden. Siehe dazu auch unsere Pressemitteilung Nr. 93/2023.

Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesförderinstituts.