Landesregierung beschließt 237 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Startschuss zur Umsetzung von 237 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Grundlage ist die Föderale Modernisierungsagenda, die im Dezember 2025 von Bund und Ländern gemeinsam vereinbart wurde.
Der Kabinettsbeschluss sieht vor, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, unnötige Berichtspflichten abzubauen, digitale und medienbruchfreie Abläufe zum Standard zu machen und Doppelarbeit in der Verwaltung zu reduzieren. Damit sollen Anträge einfacher gestellt werden können, Entscheidungen schneller fallen und die Verwaltung ihre Zeit stärker für Beratung und Lösungen statt für formale Prüfungen nutzen.
„Staatsmodernisierung ist ein Demokratieprojekt. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher ihre Aufgaben erledigt. Wenn der dazu notwendige Kulturwandel gelingt, kann auch die Zustimmung zur Demokratie insgesamt gestärkt werden“, sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue. „Wir müssen entschlossen auf Modernisierung, Bürokratieabbau und Digitalisierung setzen. Das wollen wir gemeinsam mit der kommunalen Ebene machen.“
Die Föderale Modernisierungsagenda bildet erstmals einen gemeinsamen, verbindlichen Rahmen von Bund und Ländern für die Modernisierung staatlichen Handelns. Dabei setzt die Agenda ausdrücklich auf arbeitsteilige Umsetzung, Nachnutzung bestehender Lösungen und klare Verantwortlichkeiten im Föderalverbund.
In Mecklenburg-Vorpommern wird die bundesweit vereinbarte Agenda durch landesspezifische Maßnahmen ergänzt. Damit trägt die Landesregierung den besonderen strukturellen und demografischen Herausforderungen des Landes Rechnung. Die Maßnahmen bündeln sich dabei in vier zentralen Vorhaben:
• Weniger Bürokratie: Abbau unnötiger Nachweis- und Berichtspflichten und Vereinfachung von Genehmigungs- und Förderverfahren,
• Schnellere Entscheidungen: klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen und gebündelte rechtliche Anpassungen in einem ressortübergreifenden Artikelgesetz,
• Mehr Digitalisierung: Ausbau digitaler, durchgängiger Verfahren, stärkere Standardisierung und konsequente Nachnutzung digitaler Lösungen,
• Effizientere Verwaltungsabläufe: Einsatz digitaler Werkzeuge, einschließlich Künstlicher Intelligenz, zur Unterstützung bei Routineaufgaben und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung.
Damit die Maßnahmen zügig greifen, setzt die Landesregierung auf eine verbindliche Umsetzung. Die Koordination übernimmt das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung. Erste rechtliche und organisatorische Änderungen sollen bereits kurzfristig auf den Weg gebracht werden.
Geplant ist unter anderem ein ressortübergreifendes Artikelgesetz, in dem kurzfristig umsetzbare rechtliche Anpassungen gebündelt werden sollen. Ziel sind spürbare Entlastungen, schnellere Verfahren und medi-enbruchfreie Abläufe.
So wird beispielsweise in zahlreichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen die Pflicht, beglaubigte Kopien oder Originalurkunden einzureichen entfallen. Künftig reichen in der Regel einfache Kopien. Ebenso wird in vielen Gesetzen die bisher erforderliche Schriftform (mit eigen-händiger Unterschrift) durch die elektronische Form ersetzt – also z. B. E-Mail oder Online-Formular.
Die in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehen Erleichterungen im Vergaberecht wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits teilweise umgesetzt. So wurden zur schnelleren Umsetzung die Wertgrenzen unter anderem für Dienstleistungsaufträge von 5.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben und es werden mehr Eigenerklärungen statt Nachweise verlangt.
Ebenso sieht die Föderale Modernisierungsagenda vor, dass auf die Vorlage von Registerauskünften verzichtet wird. Diese sollen künftig elektronisch durch die Behörden abrufbar sein.
„Wir müssen Verwaltung konsequent vom Bürger her denken“, so Geue weiter. „Dazu brauchen wir Beschleunigungsgesetze vom Bund und eine enge Zusammenarbeit bei digitalen Lösungen mit Bund und den Ländern.“