Rostocker Jurist wird Europäischer Generalstaatsanwalt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt gratuliert Andrés Ritter zur Wahl im EU-Parlament: „Er ist ein hervorragender erfahrener Jurist.“

Nr.20/26  | 10.03.2026  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Es ist eine hohe Auszeichnung für die Arbeit des früheren Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Rostock. Andrés Ritter ist seit dem Jahr 2020 bei der Europäischen Staatsanwaltschaft tätig. Als erster Europäischer Staatsanwalt für Deutschland hat er sich binnen weniger Monate einen Namen gemacht und wurde stellvertretender Europäischer Generalstaatsanwalt. Nach nur wenigen Jahren stand er heute im Plenum des Europäischen Parlaments zur Wahl zum Europäischen Generalstaatsanwalt. Das verdient hohen Respekt und Anerkennung. Andrés Ritter wird somit Laura Codruţa Kövesi aus Rumänien nachfolgen. Die Europäische Staatsanwaltschaft als gemeinsame Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union war ein bedeutender Meilenstein für die Strafverfolgung auf EU-Ebene. Es beteiligen sich 24 Mitgliedsstaaten mit jeweils einer Staatsanwältin oder einem Staatswalt. Mit Andrés Ritter wird die EUStA von einem hervorragenden und international erfahrenen Juristen aus unserem Bundesland geleitet. Für seine neue Aufgabe wünsche ich ihm alles Gute und viel Erfolg“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Wahl im EU-Parlament.

Im weiteren Verfahren muss die Wahl noch durch die Präsidentin des EU-Parlaments und den Präsidenten des Europäischen Rates unterzeichnet werden. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt kann der Amtsantritt von Andrés Ritter als Europäischer Generalstaatsanwalt offiziell vollzogen werden.

 

Zur Person:

Andrés Ritter wurde 1964 in Santiago de Chile geboren. Seine Juristischen Staatsexamina legte er in Köln und Zweibrücken ab. Im Jahr 1995 trat er bei der Staatsanwaltschaft Rostock in den Justizdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein. Von 1998 bis 1999 war Andrés Ritter als beigeordneter Verwaltungsrat bei der EU-Kommission in Brüssel tätig. Nach seiner Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit im Jahr 2000 wurde er von 2001 bis 2003 zur Generalstaatsanwaltschaft und anschließend für zwei Jahre an das Justizministerium abgeordnet. Im Jahr 2013 erfolgte die Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rostock. Im Juli 2020 wurde Andrés Ritter zum Europäischen Staatswalt und noch im selben Jahr zum stellvertretenden Europäischen Generalstaatsanwalt ernannt.

 

Hintergrund zur EU-Staatsanwaltschaft (EUStA):

Die EUStA wurde im Jahr 2020 von 22 Mitgliedsstaaten ins Leben gerufen. Hauptgrund war ein geschätzter Verlust der EU-Länder an Mehrwertsteuereinnahmen durch grenzüberschreitenden Betrug von ca. 140 Mrd. Euro allein im Jahr 2018. Die EUStA hat als unabhängige Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union am 1. Juni 2021 mit ihrer Arbeit begonnen. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung, aber auch für die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Dabei geht es hauptsächlich um Straftaten in den Bereichen Betrug, Korruption und Geldwäsche. Nach Angaben der Europäische Staatsanwaltschaft waren bis Ende 2025 insgesamt 3.602 Ermittlungen anhängig. Der Gesamtschaden für die EU und die nationalen Haushalte belief sich demnach auf über 67,2 Milliarden Euro. Derzeit nehmen ->24 Mitgliedstaaten an der EPPO teil wie Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Spanien und Schweden. ->siehe Pressemitteilung der EPPO.