Backhaus: MV beteiligt sich weiter an Kosten für Schäden durch Biber
Anlässlich des Kolloquiums der Wasser- und Bodenverbände „Untere Peene“ und „Obere Warnow“ in Anklam zur Biberverordnung erinnert Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus an die Gründe, die vor sieben Jahren dazu geführt haben, eine Biberverordnung für Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln:
„Die Verordnung soll einen maßvollen Ausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes einerseits und der Abwehr von erkennbaren Gefahren sowie zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden andererseits schaffen. Insbesondere soll sie – soweit möglich - auch dazu beitragen, die allgemeinen Arbeitsbelastungen bei allen Betroffenen zu reduzieren und Verfahrensabläufe abzukürzen und zu vereinfachen.
Typische und bekannte Konfliktkonstellationen sind in diesem Zusammenhang die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Stau- und Hochwasserschutzanlagen, von öffentlich gewidmeten Verkehrsanlagen einschließlich begleitender Anlagen, wie Brücken, Durchlässen und Böschungen, von Kläranlagen, Fischteichanlagen, Schöpfwerken, Regenrückhaltebecken, verrohrten Gewässerabschnitten oder auch von bestimmten eingerichteten Pegeln.
Die konkret zugelassenen Handlungen – wie das Verfüllen oder Beseitigen von unbewohnten Biberbauen und -burgen, das teilweise Beseitigen von Biberdämmen, das gezielte Vergrämen von Bibern oder das vollständige Beseitigen von Biberdämmen bzw. das Unbrauchbarmachen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kommen dabei stufenweise zur Anwendung, da es rechtlich geboten ist, zunächst den milderen Mitteln den Vorzug gegenüber dem Fang oder der Tötung von Bibern zu geben.
Ich denke, dies war der richtige Weg. So wurden, was die Verordnung durchaus zuließe, bisher keine Biber entnommen – im Sinne von getötet. Im Extremfall wurden jedoch Biber im Zuständigkeitsbereich einiger Wasser- und Bodenverbände gefangen und in weniger konfliktträchtigen Bereichen wieder ausgesetzt. Das stellt für mich ein gesundes Augenmaß im Umgang mit der streng geschützten Tierart ein. Inzwischen kann ihr Erhaltungszustand in unserm Land wieder als günstig eingestuft werden. Diese werte ich als Beleg für einen Erfolg des Artenschutzes. Mittlerweile leben wieder rund 4.500 Biber bei uns.
Dabei bin ich mir aber bewusst, dass dieser Erfolg auch seinen Preis hat. Nach den mir vorliegenden Zahlen belaufen sich die mit Biberaktivitäten im Zusammenhang stehenden Gesamtausgaben der Verbände auf etwa 625.000 Euro für das Jahr 2022, etwa 665.000 EUR für das Jahr 2023 und etwa 830.000 EUR für das Jahr 2024.
Die entstehenden Kosten gehören zu den ökologisch bedingten Kosten im Rahmen der Gewässerunterhaltung und sind grundsätzlich beitrags- d. h. umlagefähig. Gleichwohl ist mit der Gewährung der finanziellen Zuschüsse die wichtige Frage der Akzeptanz für die (auch weit über den Biber hinaus) zu beachtenden ökologischen Belange bei der Gewässerunterhaltung verknüpft.
Vor diesem Hintergrund hatte ich mich – wie bereits im Zusammenhang mit zurück-liegenden Doppelhaushalten - auch im Rahmen der jüngsten Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 erneut für die Beibehaltung der Zuwendungen für die Minderung der biberbedingten Kosten bei der Gewässerunterhaltung eingesetzt, was in Anbetracht der bekanntermaßen angespannten Haushaltslage kein einfaches Unterfangen war. Gleichwohl waren die entsprechenden Anträge der Regierungsfraktionen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erfolgreich und die Förderung kann – wie auch bereits in den Doppelhaushalten 2020/2021 (hier 250.000 EUR/Jahr) und 2024/2025 (hier 300.000 EUR/Jahr) - somit im Ergebnis für weitere zwei Jahre in Höhe von je 300.000 Euro pro Jahr fortgesetzt werden.
Ich stehe zu meiner Aussage, die ich bereits im Dezember im Rahmen der Verbandsversammlung des Landesverbandes der WBV getroffen habe: Der „Biberzuschuss“ löst sicher nicht alle finanziellen Sorgen und vermindert nicht den erheblichen Aufwand, aber er setzt, davon bin ich überzeugt, ein wichtiges Zeichen.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten bestanden und bestehen nach wie vor auch auf der Grundlage der ehemaligen Naturschutzförderrichtlinie (NatSchFöRL) bzw. der Natura 2000-Förderrichtlinie (Nat2000FöRL). Hier können investive Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung von Lebensräumen wildlebender Tiere (einschließlich der Art Biber) gefördert werden. Dazu zählt auch der Erwerb von baulichen Anlagen, Geräten und Technik zur Prävention von Schäden durch geschützte Arten. In der Periode von 2017 bis 2025 sind in diesem Zusammenhang verschiedene Projekte mit Zuwendungen in Höhe von insgesamt etwa 580.000 EUR gefördert und umgesetzt worden. Noch ein anderes Thema möchte ich ansprechen, von dem ich weiß, dass es regelmäßig zu Nachfragen führt.
Zwischen 2017 und 2023 hat das Land ein umfangreiches Projekt zum landesweiten Bibermanagement auf Basis der Wasserförderrichtlinie mit insgesamt etwa 890.000 EUR gefördert.
Im Ergebnis dieses Projektes wurden u. a. etwa 340 Konfliktgebiete bearbeitet und dokumentiert, zwei Machbarkeitsstudien für besonders komplexe Probleme erstellt und der heute bereits angesprochene Handlungsleitfaden zur Umsetzung der BiberVO M-V erarbeitet, in den die Erfahrungen des Projektes eingeflossen sind und der das landesweite Vorgehen vereinheitlichen soll.“