Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung
Die Tarifvertragsparteien haben für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) am 14. Februar 2026 eine Anpassung der Tarifentgelte zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent vereinbart. Die Ausbildungsentgelte sollen zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro angehoben werden.
Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Die Linke sieht vor, die Tarifergebnisse zum TV-L zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter zu übernehmen. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung hat hierzu frühzeitige Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord (DGB Nord), dem Beamtenbund in Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v) sowie dem Richterbund M-V geführt.
Im Ergebnis dessen wird das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung einen Gesetzentwurf mit folgenden Eckpunkten erarbeiten:
- Anhebung der Besoldung und Versorgung zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent; dies betrifft nicht nur das Grundgehalt und Familienzuschläge, sondern auch die Stellenzulagen und erstmalig auch alle Erschwerniszulagen
- Anhebung der Anwärterbezüge für die Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro
Der Gesetzentwurf soll noch im ersten Halbjahr dem Landtag zugeleitet werden.
Gegenstand der intensiven Gespräche war auch die Umsetzung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung, die auch Auswirkungen auf die anderen Länder und den Bund hat. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung für eine verfassungsgemäße Alimentation erheblich weiterentwickelt. Diese Entscheidung wird derzeit von den Ländern und dem Bund ausgewertet. Hierzu der Minister für Finanzen und Digitalisierung Dr. Heiko Geue: „Die geänderten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes fordern die Länder und den Bund bei der Überprüfung des bestehenden Besoldungsrechts, das in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt durch das Besoldungsstrukturgesetz vom 30. Juni 2024 anhand der damaligen Rechtsprechung weiterentwickelt worden ist. Mir ist bei diesem Prozess wichtig, dass sich die Länder zu den Lösungsansätzen untereinander abstimmen, um eine weitere Auseinanderentwicklung des Besoldungsrechts zu vermeiden. Wir werden hierzu auch die Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund suchen. Für mich steht die Verpflichtung, eine verfassungsgemäße Besoldung zu gewährleisten, außer Frage.“
Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung begrüßt, dass mit dem DGB Nord und dbb m v eine Verständigung dazu erzielt werden konnte, im Interesse einer schnellen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung zunächst ein Anpassungsgesetz zu erarbeiten und in einem nachgelagerten zweiten Schritt eine umfassende Auswertung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf einen bestehenden Handlungsbedarf im Besoldungsrecht vorzunehmen. Über diesen zweistufigen Weg wurde ebenfalls der Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung im Landtag informiert.
Leider hat der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern vor Abschluss der Gespräche einseitig durch seine Pressemitteilung vom 13. März 2026 sich gegen den zweistufigen Weg gewandt und unter Verweis auf eine Ankündigung der Finanzministerin für Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf mit entsprechenden Besoldungserhöhungen für die Jahre 2025 und 2026 gefordert. Herr Minister Dr. Heiko Geue: „Das Ansinnen, auf diesem Wege Gehaltserhöhungen von mehr als 9 Prozent für zwei Jahre zu erstreiten und der Landesregierung ein verfassungswidriges Vorgehen vorzuwerfen, weise ich entschieden zurück.“