MV stärkt Campingtourismus: Neue Waldabstandsregelung zum Saisonstart
Mecklenburg-Vorpommern stärkt den Campingtourismus im Land. Mit einer Änderung der Waldabstandsverordnung schafft die Landesregierung neue Möglichkeiten, bestehende Campingplätze zu modernisieren und an aktuelle touristische Standards anzupassen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die entsprechende Änderungsverordnung am 12. März 2026 unterzeichnet. Sie soll zum 1. April 2026 – pünktlich zum Start der neuen Campingsaison – in Kraft treten.
„Camping gehört zu den erfolgreichsten touristischen Angeboten in Mecklenburg-Vorpommern. Viele Gäste schätzen besonders die naturnahen Plätze an Seen, Küsten und in unseren Wäldern. Deshalb ist es wichtig, dass Betreiber ihre Anlagen modernisieren und an die Erwartungen der Gäste anpassen können“, sagte Backhaus.
Mehr Möglichkeiten zur Modernisierung bestehender Campingplätze
Die Änderung der Waldabstandsverordnung ermöglicht künftig bauliche Anpassungen auf bestehenden Camping- und Wochenendplätzen, auch wenn der gesetzliche Waldabstand unterschritten wird. Das heißt, der gesetzliche Waldabstand von 30 Metern bleibt grundsätzlich bestehen. Neu ist, dass bei bestehenden Anlagen Ausnahmen zugelassen werden können, damit notwendige Modernisierungen auch innerhalb des Abstands möglich werden. Damit können unter Bestandsschutz stehende Anlagen an heutige Qualitätsanforderungen angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise moderne Sanitäranlagen, barrierefreie Infrastruktur, energieeffiziente Gebäude oder zeitgemäße Serviceeinrichtungen.
Wenn eine Sanierung bestehender Anlagen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, können künftig auch Ersatzneubauten am gleichen Standort zugelassen werden. In Einzelfällen sind zudem nicht wesentliche Erweiterungen oder Verlagerungen innerhalb des bestehenden Platzgeländes möglich.
„Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Planungssicherheit für Betreiber. Sie können ihre Plätze weiterentwickeln und in Qualität investieren, ohne dass unnötige bürokratische Hürden Modernisierungen blockieren“, erklärte Backhaus.
Tourismus und Schutz des Waldes gemeinsam im Blick
Viele Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern liegen in unmittelbarer Nähe zu Waldflächen. Die neue Regelung erleichtert notwendige Anpassungen, ohne den Schutz des Waldes aus dem Blick zu verlieren.
„Unser Anspruch ist, Tourismusentwicklung und den Schutz des Waldes zusammenzudenken. Die neue Verordnung zeigt, dass beides möglich ist: attraktive Angebote für Gäste und gleichzeitig ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Wäldern“, sagte Backhaus.
Auch künftig gilt: Die Regelungen betreffen ausschließlich den Waldabstand bestehender Anlagen. Alle Vorhaben müssen weiterhin den bau- und naturschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Zudem bleiben die Verkehrssicherungspflichten und Schutzanforderungen für den Wald unverändert bestehen. Die Anpassungen schaffen somit mehr Flexibilität für Modernisierungen, ohne die grundlegenden Schutzprinzipien des Waldrechts aufzugeben.