Öffnungszeitenverordnung M-V
Jochen Schulte: „Geschäfte können an Ostern wie geplant öffnen.“
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die geltende Öffnungszeitenverordnung für unwirksam erklärt. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor.
Dazu erklärt Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Die Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Landesregierung umfassend geprüft worden, auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Gerade vor diesem Hintergrund werden wir die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und anschließend sorgfältig auswerten. Aus Respekt vor dem Gericht nehmen wir eine abschließende Bewertung erst auf dieser Grundlage vor. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung bleibt die geltende Öffnungszeitenverordnung weiterhin anwendbar. Vor diesem zeitlichen Hintergrund ist sichergestellt, dass die Geschäfte an den Osterfeiertagen wie geplant öffnen können. Die von vielen Unternehmen in unseren touristischen Regionen bereits fest eingeplante Öffnung ist nicht in Gefahr.“
Die Öffnungszeitenverordnung ermöglicht es Verkaufsstellen in touristisch geprägten Regionen, in bestimmten Zeiträumen im Jahr ausnahmsweise auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Am Karfreitag ist eine Öffnung ausgeschlossen. An den Osterfeiertagen sind Öffnungen im Rahmen der Verordnung möglich.
Schulte weiter: „Unser Ziel bleibt es, rechtssichere Lösungen zu schaffen, die den Unternehmen verlässliche und faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb – auch mit unseren Nachbarländern – bieten. Dabei orientieren wir uns an der Lebenswirklichkeit in einem touristisch geprägten Land.“