Schwerin: Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes beschlossen
Christian Pegel: „Wer Wind- und Solaranlagen vor der eigenen Haustür hat, soll noch stärker davon profitieren.“
Der Landtag hat heute die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt werden.
Dazu erklärte Innenminister Christian Pegel in Vertretung für den krankheitsbedingt im Landtag abwesenden Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank: „Erneuerbare Energien müssen besonders dort Vorteile bringen, wo sie entstehen. Mit dem BüGem 2.0 schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort noch stärker davon profitieren, wenn Windenergie- und Photovoltaikanlagen in ihrer Nachbarschaft gebaut werden – etwa in Form von Direktzahlungen, Stromgutschriften oder einem neuen Fußballplatz.“
„Mit der Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes ermöglichen wir Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen Anlagenbetreiber und Gemeinde und schaffen einfache und transparente Beteiligung für die Menschen vor Ort“, so Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. „Zudem schaffen wir zusätzliche Anreize für die Nutzung von Direktstrom. Damit steigern die unternehmerische Wertschöpfung vor Ort, zum Beispiel in grünen Gewerbegebieten.“
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
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Verhandlungen auf Augenhöhe:
Die Gemeinden begegnen den Unternehmen auf Augenhöhe.
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Einfach umsetzbar:
Beide Seiten können sich auf einfach umsetzbare Beteiligungsmodelle einigen und so den Aufwand verringern.
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Weniger Bürokratie:
Die Verfahren werden vereinfacht und die Unternehmen damit entlastet.
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Erweiterter Geltungsbereich:
Künftig gilt das Gesetz auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (ab einem Megawatt installierter Leistung (Größe von ca. 1 Hektar)).
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Klarer Wirkungskreis:
Bei Windenergie sind Gemeinden beteiligungsberechtigt, deren Gemeindegebiet ganz oder teilweise innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um die Turmmitte der Anlage liegt. Bürgerinnen und Bürger können profitieren, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einer beteiligungsberechtigten Gemeinde haben.
Bei Freiflächen-PV ist die Standortgemeinde der Anlage beteiligungsberechtigt. Damit können alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde profitieren.
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Mehr Beteiligung:
Wählen die Verhandlungspartner eine Standardbeteiligung, dann werden sowohl Gemeinden als auch ihre Einwohnerinnen und Einwohner wie im folgenden Beispiel beteiligt:
Im Standardmodell erfolgt die Abrechnung je vollem Megawatt installierter Leistung der Anlage.
Für Windenergieanlagen:
o Erzeuger zahlen 5.000 € pro vollem MW installierter Leistung für die Gemeinde je Jahr
o Erzeuger zahlen 5.000 € pro vollem MW für die Bürgerinnen und Bürger je Jahr
Bei über 50 % Direktstrom / lokale Wertschöpfung im Umkreis:
o Halbierung auf jeweils 2.500 € pro MW
Für Freiflächen-PV:
o Erzeuger zahlen 1.000 € pro MW für Gemeinde
o Erzeuger zahlen 1.000 € pro MW für Bürger
o Halbierung bei Direktstrom
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Mehr Möglichkeiten:
Dabei stellt das Gesetz mehr Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. Stromgutschriften für die Einwohnerinnen und Einwohner und Direktzahlungen an die Gemeinden. Die Gemeinden können aber auch den Kauf von Anlagen aushandeln und selbst Windanlagenbetreiber werden.
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Mehr Rechtssicherheit:
Ein landeseinheitlicher Mustervertrag entlastet die Kommunen künftig bei Verhandlungen.
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Repowering:
Die Regerlungen greifen auch beim Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue Anlagen („Repowering“).
Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland geschaffen. Betreiber von Windenergieanlagen an Land sind seither verpflichtet, Gemeinden sowie die Einwohnerinnen und Einwohner in der Umgebung finanziell zu beteiligen.