Erste Lesung: Landesregierung modernisiert Brandschutz in MV
Heute hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in erster Lesung den Gesetzentwurf für ein neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern beraten. Mit dem Gesetz will die Landesregierung den Brandschutz im Land grundlegend modernisieren. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des Ehrenamts, klare Zuständigkeiten sowie mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren.
„Dieses Gesetz ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, auf deren Engagement unser Brandschutz Tag für Tag beruht“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin und:
„Der Gesetzentwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert – und was nicht.“
Ein zentraler Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist der bessere Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen – organisatorisch, rechtlich und sozial. Gemeinden werden künftig ausdrücklich verpflichtet, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit werden Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen festgelegt.
Die bisherige Feuerwehrsatzung wird zugleich inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt, die sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbst geben können.
„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung – unsere Feuerwehrangehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können“, betont Christian Pegel.
Das Gesetz setzt weiterhin klar auf Freiwilligkeit. Pflichtfeuerwehren sollen möglichst vermieden werden und nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen. „Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft zum Dienst gezwungen werden. Ziel ist es nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen, sondern bestehende Freiwillige Feuerwehren gezielt zu stabilisieren, wenn sonst die Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet werden kann“, so der Minister.
Um ehrenamtliche Einsatzkräfte zu entlasten, sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Gebührentatbestände für Einsätze vor, die keine klassischen Notlagen darstellen – etwa wiederholte Fehlalarme von Brandmeldeanlagen oder umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken ohne Gefahrenlage. „Unsere Feuerwehren sind ehrenamtlich für Notlagen, Brände, Unfälle und Lebensrettung aktiv, nicht als kostenfreie Dienstleister oder bei unzureichender Bereitschaft, beispielsweise installierte Brandmeldeanlagen regelmäßig warten zu lassen und technisch zuverlässig zu halten“, so der Minister. „Kernaufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung bleiben aber selbstverständlich kostenfrei – niemand muss für die Hilfe in der Not Rechnungen befürchten“, verdeutlicht Pegel.
„Wir schützen damit das Ehrenamt, indem wir es auf das konzentrieren, wofür es unverzichtbar ist – und lassen nicht zu, dass Ehrenamt überstrapaziert wird“, erklärt der Innenminister.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausweitung des Unfallschutzes auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften sowie auf Kinder von Feuerwehrangehörigen.
Darüber hinaus stärkt der Gesetzentwurf die Rolle der Amtswehrführer und ermöglicht es Gemeinden und Ämtern, Aufgaben stärker zu bündeln – etwa bei Ausbildung, Organisation oder Technik. Gerade im ländlichen Raum soll dies die Schlagkraft und Verlässlichkeit der Feuerwehrstrukturen erhöhen. „Natürlich bleibt es dabei, dass jede Gemeinde ihre Feuerwehraufgaben wie bisher weiterhin selbst erledigen kann – mit der Gesetzesänderung wollen wir aber die Möglichkeit öffnen, auf Amtsebene Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen“, stellt der Minister klar.
Um auch künftig bei Generationenwechseln in den Gerätehäusern ausreichend Feuerwehrkameradinnen und -kameraden mit Führerscheinen für die Feuerwehrfahrzeuge zu sichern, eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten zur Unterstützung der Fahrausbildung. Landkreise und kreisfreie Städte sollen künftig Feuerschutzsteuermittel nutzen können, um Fahrlehrer anzustellen und selbst die Führerscheinausbildung umzusetzen oder Rahmenverträge mit Fahrschulen abzuschließen.
Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz werden die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufgestellt.
„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit – und unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Tag und Nacht stehen die Kameradinnen und Kameraden bereit, oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich und verdient unseren größten Respekt und Dank – insbesondere verdienen die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren, dass wir im Gesetz moderne und sie unterstützende Regeln bereitstellen“, unterstreicht Innenminister Christian Pegel.
Das Gesetz wird in den kommenden Wochen weiter im Landtag und seinen Ausschüssen beraten.