Änderung KiföG: Erste Lesung im Landtag

Oldenburg: Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung schafft ein zukunftsfähiges Betreuungsangebot

Nr.052-26  | 18.03.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Der Landtag hat in Erster Lesung über den Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beraten. Mit der Novelle wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und somit auf einen Hortplatz für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Dieser gilt ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe setzt das Land die Ganztagsförderung stufenweise um. „Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung schaffen wir für alle Grundschulkinder ein zukunftsfähiges Betreuungsangebot. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben die Erstklässler Anspruch auf eine 40-stündige Förderung inklusive der Ferienzeiten, und das ohne Antragstellung und ohne Bedarfsprüfung. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Chancengleichheit und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.  

Das neue Gesetz sorgt für Bürokratieabbau in der Verwaltung und für Erleichterungen für Familien. „Mit der Änderung unterstützen wir die Eltern dabei, ihre Erwerbstätigkeit besser mit der Betreuung ihrer Kinder vereinbaren zu können. Gleichzeitig stärken wir das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, indem wir für Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit zur Förderung von Grundschulkindern erleichtern“, so die Ministerin. Anders als in anderen Bundesländern können Eltern in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bei Bedarf einen Förderumfang von 50 Wochenstunden für ihre Kinder beantragen – Das wird auch weiterhin die meistgewählte Förderung sein.  

In Mecklenburg-Vorpommern wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung überwiegend durch den Hort erfüllt. Die Hortförderung wird nach der vierten Jahrgangsstufe um die Zeit der Sommerferien erweitert, erstmals für die Sommerferien 2030. Krippe, Kindergarten und Hort bleiben weiterhin beitragsfrei. Bereits jetzt nehmen in Mecklenburg-Vorpommern 77,5 Prozent aller Kinder einen Hortplatz in Anspruch. Zum 1. Januar standen 51.000 Hortplätze zur Verfügung. Bis zum Jahr 2028 sollen noch über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw. erhalten werden. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030”, sagte die Ministerin.  

Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Circa 2.000 Plätze werden über das Investitionsprogramm bis 2029 neu gebaut oder gesichert. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre, erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten mehr Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.  

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die engere Zusammenarbeit von Schule und Hort. Die Räume von Schule und Hort können multifunktional genutzt werden. Dadurch eröffnen sich neue Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten, und örtliche Partner können einfacher eingebunden werden. Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen bereichern den Alltag der Kinder und stärken das ehrenamtliche Engagement. Ganztägig arbeitende Grundschulen integrieren zusätzlich zum Unterricht pädagogische Angebote in den Tagesablauf.  

Für eine enge Kooperation von Hort und Schule werden zudem Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren eingeführt. Mit insgesamt 28 Millionen Euro können Hortträger Erzieherinnen und Erzieher einstellen oder den Stundenumfang bei dem vorhandenen pädagogischen Personal aufstocken, um den Ganztag optimal zu koordinieren.  

Das Land unterstützt die engere Zusammenarbeit durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ mit 480.000 Euro. Träger des Modellprojekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. Das Kompetenzzentrum übernimmt die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.  

Außerdem sieht die KiföG-Änderung ab dem Jahr 2027 eine digitale Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten von Kita-Kindern vor. „Diese Erfassung schafft Transparenz und ermöglicht es, den Betreuungs- und Förderungsbedarf realistisch einzuschätzen. Öffentliche Mittel können wir dadurch noch gezielter für Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung einsetzen“, sagte Simone Oldenburg.