Martin: Bund muss „Zukunftsprogramm Kino“ weiterführen

Kinos brauchen verlässliche Förderkulisse

Nr.041/26  | 19.03.2026  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Kulturministerin Bettina Martin unterstützt ausdrücklich die Forderung der Zentralen Interessengemeinschaft der Kinobetreibenden in Deutschland (HDF Kino e.V.) und der Gilde Deutscher Filmkunsttheater (AG KINO) nach einer Fortführung des Zukunftsprogramm Kino durch den Bund. Das seit 2020 laufende, bereits 2024 erheblich reduzierte und 2025 ausgesetzte Programm ist im Bundeshaushalt für 2026 aktuell mit Null Euro veranschlagt und soll eingestellt werden.

Die beiden Verbände kritisierten das Vorgehen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in einer aktuellen Pressemitteilung scharf. Die Lichtspielhäuser in Deutschland bräuchten Planungssicherheit und seien auf eine Förderkulisse angewiesen. Die Verbände sprechen von einem Investitionsförderbedarf von etwa 30 Millionen Euro im Jahr.

„Es ist kulturpolitisch eine völlig falsche Entscheidung, die Investitionsförderung für Kinos einzustellen“, so Kulturministerin Bettina Martin. „Kinos sind unverzichtbarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Gerade im ländlichen Raum entfalten sie eine große kulturelle und gesellschaftliche Wirkung. Ich unterstütze deshalb die Forderung der Kinoverbände ausdrücklich, dass der Bund das Zukunftsprogramm Kino weiterführt. In MV stehen wir hinter unserer Kinokultur und haben deshalb unser KinoInvest-Programm fortgeführt, auch als der Bund sein Programm gestoppt hatte. Doch wir können das zurückgefahrene Engagement des Bundes für die Kinos in Deutschland natürlich nicht vollständig ersetzen. Der Rückzug des BKM aus der Kinoinvestitionsförderung wird sich auch auf die Kinolandschaft in MV negativ auswirken. Die Kinoprogrammprämie `Liebling Kino` ist kein gleichwertiger Ersatz für das Zukunftsprogramms Kino. Ich appelliere deshalb nochmals an den BKM, die Entscheidung zu überdenken. Nach der Einigung auf Investitionsverpflichtungen in der Filmförderung muss der Bund jetzt auch eine wirksame Förderung für die Vielfalt unserer Kinolandschaft aufrechterhalten,“ so Martin weiter. 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat frühzeitig auf die seit 2024 veränderten Rahmenbedingungen der Bundesförderung reagiert. Im Landeshaushalt wurde die Kinoinvestitionsförderung des Landes „Film ab!“ mit jährlich 750.000 € verstetigt. Über die MV Filmförderung GmbH können flexibel Bundesmittel kofinanziert oder eigenständige Förderungen gewährt werden. Dabei werden auch nichtgewerbliche Kinos einbezogen; Förderquoten von bis zu 90 % sind möglich, um die regionale Kinoinfrastruktur zu sichern.

 

Zum Hintergrund:

 

Die Neustrukturierung der Bundesfilmförderung verschärft die Lage vieler Kinos deutlich. Mit dem Wegfall des „Zukunftsprogramms Kino“ und der FFA-Referenzförderung sowie der Reduzierung der Kinoprogrammprämie „Liebling Kino“ auf sieben Millionen Euro stehen deutlich weniger Mittel zur Verfügung (2023: 15 Millionen, 2024: 10 Millionen). Diese Einschnitte und die veränderte Förderpolitik führen zu einer spürbaren Verringerung der Unterstützung auf Bundesebene. Besonders kleinere und ländliche Kinos stehen vor großen Herausforderungen, da sie die hohen Zugangskriterien der verbleibenden Programme häufig nicht erfüllen können.