Nach EuGH-Urteil zu Trassenpreisen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV):

Staatssekretärin Jesse fordert Sicherung eines leistungsfähigen, verlässlichen und attraktiven Nahverkehrs durch den Bund

Nr.33/2026  | 19.03.2026  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Die 4. Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat heute entschieden, dass die Trassenpreisbremse für den SPNV gegen Art. 4 Absatz 1 und Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums verstößt (Rechtssache C-770/24). Das Verwaltungsgericht Köln hatte den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens um entsprechende Auslegung der EU-Regelungen gebeten und hat dies nun im Rahmen seiner Urteilsbegründung zu berücksichtigen.

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den Trassenpreisen im Schienenverkehr fordert Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, eine „verlässliche Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs durch den Bund“.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die gesetzliche Deckelung der Trassenentgelte im SPNV mit europäischem Recht vereinbar ist. Seit Einführung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ist der Anstieg der Trassenkosten im SPNV auf die Dynamisierungsrate des Regionalisierungsgesetzes begrenzt. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben müssen darüber hinausgehende Kosten von der DB InfraGO auf die Trassenpreise der anderen Marktsegmente - Schienengüterverkehr (SGV) und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) – umgelegt werden. Dies hat dort in den vergangenen Jahren zu deutlichen Preissteigerungen geführt. Mehrere Unternehmen hatten gegen diese Regelung geklagt. Mit dem Urteil entsteht Anpassungsbedarf bei der bisherigen Systematik der Trassenpreisgestaltung.

„Mit der Neuverteilung der Trassenkosten entstehen zusätzliche Belastungen im Nahverkehr. Diese können die Länder nicht allein tragen“, erklärte Staatssekretärin Jesse. „Die Länder sind für den Nahverkehr verantwortlich – diese Aufgabe ist jedoch untrennbar mit einer auskömmlichen Finanzierung durch den Bund verbunden. Deshalb muss Berlin in diesem Punkt zeitnah für Klarheit sorgen.“

Die Finanzierung des SPNV erfolgt maßgeblich über sogenannte Regionalisierungsmittel des Bundes. „Wenn sich nun die Rahmenbedingungen ändern, dann muss der Bund entsprechend nachsteuern. Es geht hier um die Sicherung eines leistungsfähigen, verlässlichen und attraktiven Nahverkehrs und damit auch um die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf dem Land und in der Stadt“, so Staatssekretärin Jesse.