Würdigung für stille Heldinnen und Helden: Jetzt noch schnell Vorschläge für Pflegemedaille des Landes einreichen
Das Sozialministerium verleiht in diesem Jahr erstmals die Pflegemedaille des Landes an private Pflegepersonen, die sich mit großem Engagement um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern. „Wir möchten damit diese oft stillen Heldinnern und Helden würdigen, die ihre Angehörigen liebevoll im häuslichen Umfeld pflegen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin. Noch bis zum Freitag dieser Woche (27. März) können Vorschläge eingereicht werden.
Drese hob hervor, dass pflegende Angehörige eine tragende Säule für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sind. Rund 86 Prozent der 140.000 Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben, werden in Mecklenburg-Vorpommern im familiären Umfeld zu Hause gepflegt - mit oder ohne Unterstützung durch professionelle Pflegedienste.
„Pflegende Angehörige sind damit unersetzbar, erfahren aber in der Öffentlichkeit nicht die Wertschätzung, die sie verdienen“, verdeutlichte Drese. „Mit der Pflegemedaille des Landes für besondere Verdienste in der häuslichen Pflege sowie bei der Unterstützung pflege- oder unterstützungsbedürftiger Personen wollen wir die Care-Arbeit, die zum großen Teil von Frauen geleistet wird, sichtbar machen“, so die Ministerin.
Vorschläge können per Brief oder E-Mail bis zum 27. März an das Sozialministerium gerichtet werden können. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
Die Verleihung der Landes-Pflegemedaille findet am 12. Mai 2026 anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden im Goldenen Saal des Justizministeriums in der Landeshauptstadt Schwerin statt.
Voraussetzungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Pflegemedaille des Landes:
- Pflege oder Unterstützung von pflege- oder unterstützungsbedürftigen Menschen durch eine private Pflegeperson
- die Pflege- und Unterstützungstätigkeit
- darf nicht nur vorübergehend sein
- soll vorrangig im häuslichen Umfeld der privaten Pflegeperson erfolgen
- darf nicht hauptberuflich erbracht werden
- muss unentgeltlich sein
- soll zum Zeitpunkt des Vorschlags nicht länger als ein Jahr zurückliegen
- die Inanspruchnahme von Hilfen durch Dritte bei einzelnen Verrichtungen, Leistungen aus der Pflegeversicherung oder die Erstattung von Auslagen der privaten Pflegeperson schließen eine Ehrung nicht aus
- die private Pflegeperson und die pflege- oder unterstützungsbedürftige Person müssen ihren ständigen Wohnsitz in MV haben
Vorschläge können formlos eingereicht werden von
- jeder natürlichen (privaten) Person,
- Kirchen und Religionsgemeinschaften,
- den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege,
- den Verbänden der gewerblichen Wohlfahrtspflege,
- dem Landesseniorenbeirat,
- dem Inklusionsförderrat,
- Selbsthilfegruppen,
- den Landesverbänden der Pflegekassen und Ersatzkassen,
- den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten
Den Vorschlag bitte senden an das
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung 3, Referat IX 330,
Werderstraße 124,
19055 Schwerin
oder per E-Mail an pflegemedaille@sm.mv-regierung.de
Der Vorschlag muss folgende Angaben zur privaten Pflegeperson enthalten:
- Vor- und Familienname, Postanschrift, Geburtsdatum sowie
- eine Begründung des Vorschlags mit evtl. weiteren Angaben zur privaten Pflegeperson und einer Beschreibung der Tätigkeiten zur Pflege oder/und zur Unterstützung der pflege- oder unterstützungsbedürftigen Person