Rehna darf offiziell den Titel „Klosterstadt“ tragen

Nr.72/2026  | 25.03.2026  | IM  | Ministerium für Inneres und Bau

Die Stadt Rehna darf ab sofort die Bezeichnung „Klosterstadt“ führen. Die Verleihung nahm Landesinnenminister Christian Pegel heute in der Stadt mit dem Bürgermeister Martin Reininghaus vor.

„Mit der Bezeichnung ‚Klosterstadt‘ wird die lange Geschichte des ehemaligen Frauenklosters als religiöses, kulturelles und gesellschaftliches Zentrum in Rehna und für die gesamte Region offiziell anerkannt, in besonderer Weise hervorgehoben und in die Gegenwart getragen. Das Kloster war und ist mehreren Jahrhunderten hinweg prägendes Zentrum des städtischen Lebens“, sagte Minister Christian Pegel bei der offiziellen Verleihung und weiter:

„Die kontinuierliche öffentliche Nutzung der Klosteranlage, ihr herausragender denkmalgeschichtlicher Wert und das große Engagement der Stadt für Kultur, Geschichte und Tourismus rechtfertigen diese Auszeichnung in besonderer Weise.“

Die Stadtvertretung hatte im Oktober 2025 einstimmig beschlossen, die Bezeichnung zu beantragen. Ziel ist es, die historische Identität Rehnas zu stärken, den Kulturtourismus weiterzuentwickeln und die Verbundenheit der Bevölkerung mit der Stadtgeschichte zu fördern.

Das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern hat dem Antrag auf die kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung zugestimmt. Diese wird dem amtlichen Gemeindenamen vorangestellt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 Künftig sollen auch neue Ortseingangsschilder mit der Aufschrift „Klosterstadt Rehna“ auf die besondere Bedeutung der Klosteranlage aufmerksam machen.