Hoort erhält offiziell ein eigenes Gemeindewappen

Nr.74/2026  | 26.03.2026  | IM  | Ministerium für Inneres und Bau

Die Gemeinde Hoort im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat heute offiziell ihren Wappenbrief erhalten. Innenminister Christian Pegel überreichte diesen an Bürgermeisterin Iris Feldmann und bestätigte damit das Recht der Gemeinde, ihr Wappen offiziell zu führen.

„Die Übergabe dieses Wappenbriefes ist ein erfolgreicher Abschluss des in der Gemeinde gemeinsam getragenen Prozesses und bildet im Wappen die Identität und Geschichte der Gemeinde Hoort sichtbar ab. Ein Wappen erzählt immer eine Geschichte: von Herkunft, von Zusammenhalt und von dem, was die Menschen vor Ort miteinander verbindet. Mit dem eigenen Wappen erhält Hoort nun ein offizielles Zeichen, das genau dafür steht. Es macht deutlich, worauf man hier stolz sein kann, und schafft zugleich etwas Bleibendes für die kommenden Generationen“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Übergabe und ergänzte:

„Ich gratuliere der Gemeinde Hoort herzlich zu diesem wichtigen Schritt. Möge das Wappen mit Freude und Stolz geführt werden – als Ausdruck einer lebendigen Gemeinschaft, die ihre Wurzeln kennt und ihre Zukunft gemeinsam gestaltet.“

Der Wappenbrief stellt die formale Anerkennung des Gemeindewappens dar und würdigt zugleich die geschichtliche Entwicklung sowie die Identität der Gemeinde. Mit der Verleihung wird das Wappen in die Reihe der hoheitlich geführten Symbole der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

Innerhalb eines blau-silbernen geteilten Wolkenbords ein goldener Stabgöpel, oben vorn in Blau ein schrägrechts gelegtes goldenes Eichenblatt, oben hinten in Blau ein schräglinks gelegtes goldenes dreiblättriges Kleeblatt, unten in Grün ein goldenes Widderhorn.

Hintergrund

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 398 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.