Datengestützte Entwicklung stärkt Qualität in Schule und Kita
Oldenburg: Erhebung und Auswertung von Daten für gezielte Qualitätsverbesserungen
„Die Erhebung und Auswertung von Daten in Schulen und Kitas bietet die Grundlage für eine zielgerichtete Verbesserung der Bildungsqualität in Mecklenburg-Vorpommern. Durch fundierte Datenerhebungen lassen sich die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die notwendige Förderung in den Kitas maßgeblich unterstützen. Lehrkräfte können beispielsweise durch Lernstandserhebungen den Wissensstand ihrer Schülerinnen und Schüler besser einschätzen, ihren Unterricht entwickeln und Kinder sowie Jugendliche individueller fördern. Kindertageseinrichtungen wiederum nutzen unter anderem alltagsintegrierte Beobachtungen und Sprachstandserhebungen als Grundlage für eine individuelle Förderung der Kleinsten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Veröffentlichung des Gutachtens „Datengestützte Entwicklung und Steuerung in Schulen und frühkindlicher Bildung“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK).
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in dem Gutachten die Rolle von Datenerhebungen für Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklungsprozesse, Förderangebote, die Kindertagesförderung sowie den Auf- und Ausbau von Bildungspartnerschaften untersucht. „In den letzten Jahren hat Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Schule und Kindertagesförderung datenbasiert weiterzuentwickeln“, so die Ministerin. „Mit der ‚Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an selbstständigen Schulen‘ haben wir die gesetzliche Grundlage für eine datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung geschaffen. Auch das Kindertagesförderungsgesetz verpflichtet die Träger zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und -sicherung.“
Für eine datenbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Entwicklungen im Bereich der Kindertagesförderung stellt das Land verschiedene Instrumente bereit.
Möglichkeiten der Datenerhebung an Schulen
- Zur Erfassung von Lernverläufen sowie für Lernstandserhebungen können die Schulen die Erhebungsinstrumente „Lernlinie M-V”, „VERA-3”, „VERA-8”, „IQB-Bildungstrend”, „LEO.MV5” und „LEO.MV” kostenfrei nutzen. Zudem erhalten die Schulen Rückmeldungen zu den Ergebnissen der zentralen Abschlussprüfungen und der Vergleichsarbeiten.
- Für die interne Evaluation können die Schulen über das „SchulEvaluationsPortal“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Befragungsinstrumente „SEP-Klasse” und „SEP-Schule” nutzen. Darin enthalten sind unter anderem Möglichkeiten zur Auswertung der Unterrichtsqualität.
- Über externe Evaluationen erhalten Schulen Rückmeldungen zum Schul- und Unterrichtsgeschehen.
- Schulentwicklungsberaterinnen und -berater unterstützen die Schulen im Prozess der datengestützten Schulentwicklung.
Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe des Bildungsministeriums, wie eine landesweit abgestimmte Gesamtstrategie zur datengestützten Schulentwicklung strukturiert sein kann. Ziel ist es, die Lernverläufe und Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler über die gesamte Schullaufbahn hinweg lückenlos zu erfassen.
Zudem setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern folgende Empfehlungen aus dem Gutachten der SWK bereits jetzt um:
- Das Thema „Datengestützte Unterrichtsentwicklung ist fester Bestandteil in 2. Phase der Lehramtsausbildung.
- Datengestützte Qualitätsentwicklung ist ein Schwerpunkt in der Schulleitungsqualifizierung.
- Über das Startchancen-Programm ist eine stärkere Vernetzung von Schulen geplant. Der Fokus soll dabei auf einer schulübergreifenden, datengestützten Schulentwicklung
- Mindestens 50 Prozent der Abituraufgaben stammen in Mecklenburg-Vorpommern aus dem ländergemeinsamen Aufgabenpool der Bundesländer. Der Aufgabenpool erleichtert ein länderübergreifendes Bildungsmonitoring.
- Neue Unterrichtsangebote werden datenbasiert evaluiert.
Aktuell wird mit Unterstützung der Universität Greifswald eine Auswertung des Lesebandes durchgeführt.
Auch im Bereich der Kindertagesförderung erhebt das Land Daten und lässt diese in die Qualitätsentwicklung einfließen:
- Mit dem Landesprogramm „Kita-Sprachförderung in Mecklenburg-Vorpommern“ werden im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 valide Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes von Sprachfachkräften erprobt. Diese werden im Anschluss wissenschaftlich evaluiert.
- In den Kindertageseinrichtungen erfolgt in allen Altersstufen eine alltagsintegrierte Beobachtung und Dokumentation des kindlichen Entwicklungsprozesses durch pädagogische Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen. Diese erfolgt auf Basis landesweit verbindlich festgelegter Verfahren und bildet die Grundlage für eine individuelle Förderung. Im Alter von vier bis fünf Jahren wird ein Beobachtungsschwerpunkt auf die Sprachentwicklung gelegt. Über die Ergebnisse werden die Eltern in den regelmäßig stattfindenden Entwicklungsgesprächen Sofern das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegt, werden die Daten nach Ende der Kita-Zeit an die Grundschule bzw. den Hort weitergegeben und fließen dort in die individuelle Förderung ein.
- Die fünfte Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes sieht eine digitale Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten von Kindern in Krippe, Kindergarten und Hort vor.
- Mit der stetigen Weiterentwicklung der KIDA als landesweite Datenbank für den Bereich der Kindertagesförderung verfolgt die Landesregierung das Ziel die Transparenz bei den Entgeltverhandlungen zu erhöhen. Gleichzeitig dient die Datenbank der Verwaltungsvereinfachung sowie der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse.
Gegenüber dem Bund meldet Mecklenburg-Vorpommern seit 2024 über die GaFöG-Statistik Daten zur Betreuungssituation von Grundschulkindern der Klassenstufen eins bis vier. Diese Daten sind grundlegend für einen gezielten Ausbau der Ganztagsbetreuung.