Drese: Land erhöht Übernachtungspauschale für gemeinnützige Familienerholung
Zuschüsse für gemeinsame Familienauszeit auch in diesem Jahr noch verfügbar
Die Landesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für Maßnahmen im Programm Familienerholung. Darauf wies Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Donnerstag in Schwerin hin. Im Zuge einer entsprechenden Richtlinienänderung des Sozialministeriums wird die Übernachtungspauschale für Familienbildungsmaßnahmen von 30 Euro auf 35 Euro pro Person und Übernachtung angehoben.
„Wir wollen es damit finanziell schwächer gestellten Familien mit Kindern, Alleinerziehenden sowie Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen ermöglichen, gemeinsam einen Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten erleben zu können“, betonte Drese.
Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien. „Mit der Landesförderung soll die Durchführung von Familienbildungsangeboten langfristig gesichert und die steigenden Kosten besser abgebildet werden“, so Drese.
Verbunden mit dem erhöhten Fördersatz ist eine Anpassung der Aufenthaltsdauer auf nunmehr fünf bis sieben Tage. „Das entspricht eher der Realität der Familien, die das Angebot in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen haben“, weiß die Ministerin. Offensichtlich mit Erfolg: so wurden in diesem Jahr mit den neuen Fördermodalitäten bereits fast doppelt so viele Mittel abgerufen, wie noch zur gleichen Zeit im Vorjahr.
„Trotzdem stehen noch Mittel zur Verfügung, die zum Beispiel für die Gestaltung der Sommer- oder Herbstferienzeit genutzt werden können“, hob Drese hervor. Gerade für besonders belastete Familien ist es enorm wichtig, auch mal Abstand zum Alltag zu gewinnen, gemeinsam neue Kraft zu tanken und den Kindern eine Ferienzeit außerhalb des eigenen Wohnortes zu ermöglichen. Das ist der Ansatz unseres Programms für Familienerholungsmaßnahmen“, so die Ministerin.
Während ihres Aufenthalts erhalten sie auch entsprechende Unterstützung und bei Bedarf eine Vermittlung an weiterführende externe Angebote. Familien sollen Zeit miteinander verbringen und sich mit anderen Familien bewusst begegnen können. Eine qualifizierte Kinder- und Jugendbetreuung soll Eltern entlasten.
Möglich ist die Inanspruchnahme einer geförderten Familienerholung immer dann, wenn mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder Grundsicherung/ Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich bei einem Träger von Erholungsmaßnahmen anmelden.
Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in M-V, Jugendherbergen in M-V, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.
Weitere Infos: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV (Förderung im Bereich Familie/ Förderung von Familienerholung)