Ostseefischerei soll Kulturerbe werden
Eintragung in das Bundesverzeichnis immateriellen Kulturerbes
Im Rahmen der Kulturministerkonferenz der KMK, die am 27. März in Berlin stattfand, beschlossen die Kulturministerinnen und -minister auch, die „Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns“ in das Bundesweite Verzeichnis immaterielles Kulturerbe aufzunehmen.
Die Bewerbung um die Aufnahme in das Bundesverzeichnis war bereits 2023 erfolgt, im ersten Auswahlverfahren zunächst zurückgestellt und 2025 überarbeitet worden.
Das Fachkomitee immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission kam nun, nach der Prüfung der überarbeiteten Bewerbung zur Empfehlung, die Eintragung vorzunehmen. Die Kulturministerinen und -minister folgten dem Votum.
Die Bestätigung der Auswahlempfehlung durch die Länder erfolgt im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
„Immaterielles Kulturerbe sind Bräuche, Tradition und Lebensweisen. Sie sind ein wichtiger Teil des Welterbes und prägen unsere kulturelle Identität in besonderer Weise. Die Küstenfischerei an der Ostseeküste hat das Leben in Mecklenburg-Vorpommern über Jahrhunderte geprägt und ist heute noch ein wichtiger Teil unserer gemeinsamen Identität. Ich freue mich, dass sie es nun auf die bundesweite Kulturerbe-Liste geschafft hat“, so Kulturministerin Bettina Martin: „Das ist eine große Anerkennung und wird dazu beitragen, diese Kultur unseres Landes stärker auch über unsere Landesgrenzen hinaus sichtbar zu machen.“
Dazu erklärt der für die Fischerei zuständige Agra- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:
„Die Küstenfischerei ist weit mehr als ein Wirtschaftszweig – sie ist Teil unseres kulturellen Erbes und prägt seit Generationen die Identität unserer Küstenregionen. Dieses Wissen, diese Traditionen und die enge Verbindung von Mensch und Meer zu bewahren, ist für Mecklenburg-Vorpommern von herausragender Bedeutung. Gleichzeitig stehen die Betriebe unter massivem Druck: Historisch niedrige Fangquoten – beim Dorsch beispielsweise nur noch 57 Tonnen im Jahr 2026 gegenüber über 2.700 Tonnen im Jahr 2016 – zeigen, wie dramatisch sich die Lage entwickelt hat. Von einst mehr als 1.400 Küstenfischern kurz nach 1990 sind heute weniger als 500 in 144 haupterwerblichen und in 132 nebenerwerblichen Betrieben geblieben. Gleichzeitig steigen die Belastungen durch Prädatoren wie die Kegelrobbe spürbar an. Allein für Robbenschäden haben wir seit 2020 über 1,3 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen geleistet. Für mich ist klar: Wer dieses Kulturerbe erhalten will, muss den Menschen dahinter eine Perspektive geben. Deshalb setzen wir auf einen ausgewogenen Ansatz – mit wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen, wissenschaftlicher Begleitung und einem offenen Dialog aller Beteiligten. Der geplante Robbenplan wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Unser Ziel ist es, die Küstenfischerei als lebendigen Teil unserer Kultur, als wirtschaftliche Grundlage und als identitätsstiftendes Element unserer Küstenregionen auch für kommende Generationen zu sichern.“
Die Bundesrepublik Deutschland hat 2013 die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes ratifiziert und sich damit zur Einrichtung eines nationalen Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes verpflichtet. Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis ist Voraussetzung für eine mögliche spätere Eintragung in die repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit.
Teile der Norddeutschen Traditionen sind bereit als Immaterielles Kulturerbe anerkannt:
Das Reet- oder Rohrdachdecken und das Niederdeutsche Theaterspiel (seit 2014 im Bundesweiten Verzeichnis), die Bewahrung und Nutzung der Zeesboote in der Mecklenburg-Vorpommerschen Boddenlandschaft (seit 2018 im bundesweiten Verzeichnis), die Vorpommerschen Fischerteppiche (seit 2023 im bundesweiten Verzeichnis).
Das Genossenschaftswesen, das auch in der Fischerei sehr ausgeprägt ist, wurde 2016, das Hebammenwesen wurde 2023 in die internationalen UNESCO-Liste eingetragen.
Weitere Informationen unter:
https://www.kmk.org/aktuelles/pressearchiv/mitteilung/immaterielles-kulturerbe-in-deutschland-neuzugaenge-im-bundesweiten-verzeichnis-bund-und-laender-beschliessen-die-aufnahme-von-fuenf-weiteren-traditionen.html