Drese: Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform verschärft Probleme von Kliniken auf dem Land
Im Bundesrat stand heute das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) auf der Tagesordnung. Für Mecklenburg-Vorpommern machte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Debatte deutlich, dass aus der vorgesehenen Nachbesserung der Krankenhausreform an mehreren Stellen eine Verschlechterung geworden ist. Drese benannte hier insbesondere Regelungen bei den Mindestvorhaltezahlen und Zuweisungen von Leistungsgruppen sowie das Eingreifen in die Planungshoheit der Bundesländer.
„Da Leistungsgruppen laut KHAG schon nach kurzer Zeit erneut zugewiesen und eventuell angepasst werden müssen, entsteht eine große Planungsunsicherheit für die Länder als Krankenhausplanungsbehörde und die Krankenhäuser“, verdeutlichte Drese.
Hinzu komme, dass die Vorgabe bundeseinheitlicher Mindestvorhaltezahlen zulasten der Bevölkerung in dünn besiedelten Gebieten gehe. Krankenhäuser in diesen ländlichen Regionen erfüllten eine wichtige Rolle insbesondere in der Basis- und Notfallversorgung.
„Aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte in ihrem Versorgungsbereich werden sie aber nicht in der Lage sein, bundesweit einheitliche Mindestvorhaltezahlen zu erreichen. Das gefährdet massiv die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung“, betonte Drese und forderte eine stärkere Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen länderspezifischen Situation. So müssten die Länder in Fällen, in denen dies zur Sicherstellung der Versorgung zwingend notwendig ist, von den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen dauerhaft Ausnahmen erteilen können.
Auch auf eine ganz aktuelle negative Auswirkung des KHAG wies Drese im Bundesrat hin. Danach sind Umwandlungen in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) nur noch zum Jahreswechsel möglich. „Dies ist, zumindest in der Transformationsphase, realitätsfremd und gefährdet gewollte Anpassungsprozesse“, so Drese. So gebe es in MV gerade zwei kleinere Krankenhäuser, die jetzt den Weg zu einem SÜV einschlagen wollen und sich bereits auf eine unterjährige und kurzfristige Ausweisung als SÜV eingestellt haben. „Die starre Regelung im KHAG kann doch deshalb nicht im Sinne der Krankenhausreform sein“, sagte die Ministerin.
Drese: „Aus Verantwortung vor der grundsätzlich notwendigen und überfälligen Krankenhausreform haben sich die Länder darauf verständigt, das Anpassungsgesetz nicht scheitern zu lassen. Wir erwarten aber, dass unsere Anregungen und Kompromissvorschläge im weiteren Prozess berücksichtigt werden.“
Gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern fordert Mecklenburg-Vorpommern deshalb in einer Protokollerklärung die Bundesregierung zu zielgerichteten Nachbesserungen im nun anstehenden weiteren Umsetzungsprozess der Krankenhausreform auf.