Der Verfassungsschutz ist kein geeignetes Mittel der Kunstförderung

Gemeinsame Presseerklärung der Kulturminister:innen und -senator:innen von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Nr.052/26  | 27.03.2026  | WKM  | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Am Rande der heutigen Sitzung der Kulturministerkonferenz haben die Kulturminister:innen und -senator:innen von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Saarland den Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 13. März 2019 bekräftigt, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ ausgezeichnet und sich zugleich dazu bekannt haben, „diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen“.

 

Nach gemeinsamer Auffassung der genannten Länder haben Förderentscheidungen transparenten künstlerischen Qualitätskriterien zu folgen. Um dies zu gewährleisten, empfehlen sie öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Jurys, die auf dieser Grundlage die Förderwürdigkeit einzelne Projekte im Lichte der Freiheiten unserer Verfassungsordnung bewerten. So wird sichergestellt, dass die staatliche Kulturverwaltung nicht inhaltlich auf die konkreten Projekte oder die Förderentscheidungen Einfluss nimmt.

 

Die Kulturminister:innen und -senator:innen der genannten Länder sind überzeugt, dass eine Überprüfung einzelner Juryentscheidungen durch den Verfassungsschutz kein geeignetes Mittel der Kunstförderung ist. Sie sind sich einig, dass sich die freiheitlich-demokratische Grundordnung am besten durch eine möglichst breite Gewährleistung ihrer Freiheiten auch in der staatlichen Förderpraxis verteidigen lässt.

 

Dazu erklärt Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europanangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Freiheit der Kunst und jurygestützte Verfahren sind essentielle Pfeiler der deutschen Kulturpolitik. Darauf basierend gibt es einen guten Grund, warum wir für Preise Jurys berufen und Expertinnen und Experten entscheiden lassen. Wenn die Politik nachträglich und auf intransparente Weise in die Entscheidungsfreiheit dieser Jurys eingreift, dann ist das ein fatales Signal. Es stellt sowohl die Kunst- als auch die Meinungsfreiheit infrage, führt Förderrichtlinien und Expertenmeinungen ad absurdum. Die Kulturschaffenden in Mecklenburg-Vorpommern können sich darauf verlassen, dass wir diesen Weg in der Kulturförderung im Land nicht gehen werden. Und er darf auch nicht auf Bundesebene zum Standard werden.“