Backhaus: MV stimmt Änderung des Bundesjagdgesetzes nicht zu
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Novelle des Bundesjagdgesetzes verabschiedet. Mecklenburg-Vorpommern hat der Novelle jedoch nicht zugestimmt. Dazu erklärt der für die Jagd in MV zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:
„Es ist bekannt, dass ich mich seit langer Zeit für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes eingesetzt habe. Im Fokus stand für mich immer der Schutz der Weidetierhaltung und damit im Zusammenhang die rechtssichere Entnahme schadstiftender Wölfe. Ebenso wie die Experten in meinem Haus bezweifele ich aber, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz diesen Zweck erfüllt. In einer entsprechenden Protokollerklärung haben wir das erneut dargelegt. Es fehlt in dem Gesetz eine klare Regelung hinsichtlich des Vorrangs des Bundesjagdgesetzes gegenüber den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes als speziellere Regelungen. Hier gibt es einander widersprechende Regelungen, weil der Wolf quasi zum Doppelrechtler wird. Nach unserer Auffassung wäre ferner sicherzustellen gewesen, dass die Voraussetzungen für die Jagd auf Wölfe bei günstigem Erhaltungszustand der Art Wolf nicht strenger sind als bei ungünstigem Erhaltungszustand. Mecklenburg-Vorpommern stellt des Weiteren fest, dass zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt nicht nur die Entnahme von Wolfshybriden zulässig sein sollte, sondern es bereits die Entstehung von Wolfshybriden zu verhindern gilt, indem auf Anordnung durch die zuständige Behörde eine vom Hund gedeckte Wolfsfähe erlegt werden darf. Auch hier dürften Auslegungen nicht hinreichend rechtssicher sein. Dennoch wird MV seine Hausaufgaben erledigen und zeitnah einen Managementplan vorlegen. Ob dieser aber jemals zur Anwendung kommt, bezweifele ich und rechne vielmehr fest mit Klagen gegen das Bundesjagdgesetz. Zumindest für diesen Sommer dürfte sich der Wolf in Deutschland wohl bald wieder in Sicherheit wiegen. Die Weidetierhalter hingegen nicht“, so der Minister im Nachgang des Bundesratsbeschlusses.