Buckelwal: Lage kritisch – behutsames Vorgehen im Sinne des Tieres
Die Situation rund um den Buckelwal in der Wismarbucht bleibt äußerst kritisch. Nach Einschätzung der beteiligten Fachleute der Umweltschutzorganisationen Greenpeace, und Sea Shepherd sowie des Deutschen Meeresmuseums und des ITAW muss davon ausgegangen werden, dass das Tier erheblich geschwächt ist. Die wiederholten Strandungen gelten auch unter internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als deutliches Zeichen für eine schwere Erkrankung oder eine massive Beeinträchtigung.
Aktuelle Beobachtungen bestätigen diese Einschätzung: Die Atemfrequenz liegt bei etwa einem Atemzug alle vier Minuten. Bei einem erneuten Annäherungsversuch am heutigen Morgen zeigte das Tier keinerlei Reaktion – weder auf Boote noch auf vorsichtige Impulse. Für die Expertinnen und Experten ist dies ein klares Indiz für einen sehr weit fortgeschrittenen Schwächezustand.
„Das ist ein sehr emotionaler Moment – für uns alle. Wir haben gehofft, dass sich der Wal aus eigener Kraft wieder in Bewegung setzt. Diese Hoffnung besteht grundsätzlich weiter, aber wir müssen gleichzeitig realistisch auf die Situation schauen“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus.
„Das Tier ist extrem geschwächt – und am Ende muss es auch selbst die Kraft und den Willen haben, sich zu bewegen. Wir haben heute gesehen, dass selbst behutsame Impulse keine Reaktion mehr auslösen. Das zeigt, wie ernst die Lage ist.“
Strategie der vergangenen Tage: gezielt und fachlich abgestimmt
Die Maßnahmen der vergangenen Tage folgten einer klar abgestimmten Strategie, die von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten einhellig bestätigt wird:
- In Mecklenburg-Vorpommern lag der Wal bislang drei Mal im flachen Wasser .
- In allen Fällen wurde zunächst bewusst auf Ruhe gesetzt, um dem Tier keine zusätzliche Energie zu entziehen.
- In geeigneten Momenten – insbesondere bei steigendem Wasserstand – wurde der Wal behutsam aktiviert, um ihn zur Eigenbewegung zu motivieren.
- Dieses Vorgehen war erfolgreich: Der Wal konnte zeitweise wieder in Bewegung gesetzt werden.
Alle beteiligten Fachleute tragen dieses Vorgehen ausdrücklich mit.
Aktuelle Lage vor Poel: grundlegend verändert
Die Situation in der Kirchsee vor der Insel Poel unterscheidet sich jedoch deutlich:
- Der Wasserstand ist sehr niedrig, die Bucht zudem stark verwinkelt und verschlammt.
- Das Tier ist inzwischen massiv geschwächt.
- Eine Aktivierung würde das Tier zusätzlich stressen.
„Ein Tier in diesem Zustand unter diesen Bedingungen zur Bewegung zu drängen, wäre Tierquälerei. Es könnte dazu führen, dass es an anderer Stelle erneut strandet – gewonnen wäre nichts“, so Backhaus.
„Wir handeln mit größtem Respekt vor dem Tier und vor der Natur.“
Einordnung zur Diskussion um ein mögliches Netz
Im öffentlichen Raum wird derzeit auch über ein mögliches Fischereinetz am Tier diskutiert. Nach Einschätzung der Fachleute ist der Ernährungszustand des Wales jedoch nicht das zentrale Problem.
Zudem gilt:
Ein mögliches Netz kann nicht einfach entfernt werden. Ein solcher Eingriff wäre mit erheblichen Risiken für den Wal und die Beteiligten verbunden, insbesondere weil nicht ausgeschlossen werden kann, dassdas Material bereits in das Gewebe des Tieres eingewachsen ist.
„Ein Eingriff könnte dem Tier zusätzliche schwere Verletzungen zufügen“, so Backhaus.
Fachliche und rechtliche Einordnung
Die aktuelle Vorgehensweise orientiert sich eng an tierschutz- und naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie an wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Fachliche Bewertungen zeigen, dass der Wal bereits mehrere Merkmale aufweist, die typisch für Tiere in einem fortgeschrittenen Schwächezustand sind und auf ein mögliches Verenden hindeuten. Dazu zählen insbesondere die wiederholten Strandungen, die deutlich reduzierte Vitalität sowie die fehlende Reaktion auf äußere Reize.
In solchen Situationen führen Eingriffe häufig nicht zu einer nachhaltigen Rettung, sondern können das Leiden des Tieres verlängern. Ein natürlicher Verlauf – so schwer er auch zu akzeptieren ist – entspricht in vielen Fällen dem geringeren Eingriff in das Tierwohl.
Auch rechtlich ist die Situation eindeutig:
Eine Verpflichtung, ein wild lebendes Tier aktiv zu retten, besteht nicht. Gleichzeitig sind Eingriffe – insbesondere eine mögliche Tötung – nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig und müssen strengen tierschutzrechtlichen Anforderungen genügen.
Ein aktives Eingreifen, das mit erheblichen Belastungen für das Tier verbunden wäre, muss daher besonders sorgfältig abgewogen werden.
Klare Linie im Umgang mit Vorschlägen
Das Ministerium steht weiterhin im Austausch mit zahlreichen Expertinnen und Experten und nimmt Hinweise aus Wissenschaft und Öffentlichkeit ernst.
„Ich habe immer gesagt: Ich nehme jedes Beratungsangebot an. Das heißt aber nicht, dass jede Idee umgesetzt werden kann – insbesondere dann nicht, wenn sie den klaren Einschätzungen renommierter Fachleute widerspricht“, betonte Backhaus.
Bundesumweltministerium und Bundesinnenministerium sind über alle Maßnahmen informiert. Die weiteren Schritte werden fortlaufend gemeinsam mit den beteiligten Fachinstitutionen abgestimmt.
Vorbereitung auf mögliche Entwicklung
Die Einsatzkräfte und Expertinnen und Experten bereiten sich darauf vor, dass sich die Situation weiter verschlechtern wird. Auch sogenannte „Worst-Case“-Szenarien wurden fachlich und organisatorisch besprochen.
„So schwer es fällt: Das Tier wird seinen Weg sehr wahrscheinlich nicht mehr fortsetzen können. In dieser Situation ist es unsere Verantwortung, besonnen zu handeln und das Tier nicht zusätzlichen Strapazen auszusetzen“, sagte Backhaus.