Wal vor Poel: Wissenschaftliches Gutachten schließt Lebendrettung aus
Auf einer Pressekonferenz am heutigen Nachmittag in Kirchdorf auf der Insel Poel hat Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gemeinsam mit Dr. Stephanie Groß vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) sowie Prof. Burkard Baschek vom Deutschen Meeresmuseum (DMM) die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen zum Zustand des vor der Insel Poel gestrandeten Wals vorgestellt.
Es liegt jetzt auch ein umfassendes, fachlich abgestimmtes Gutachten vor. Die Untersuchungen, an denen unter anderem das Deutsche Meeresmuseum (DMM) sowie das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) beteiligt waren, zeigen ein klares Bild: Der Wal ist bereits schwer geschädigt. Es sind deutliche Hautablösungen zu sehen und es wird von erheblichen inneren Verletzungen ausgegangen, die vermutlich durch den mehrtägigen Druck des eigenen Körpergewichts auf die Organe entstanden sind. Zudem wurden Verletzungen festgestellt, die auf den Kontakt mit einer Schiffsschraube hindeuten, sowie ein Fischereinetz im Maulbereich.
Bereits bei einer früheren Strandung vor Niendorf hatten sich die Expertinnen und Experten gegen ein Ziehen oder Liften des Tieres entschieden, da die Haut zu diesem Zeitpunkt bereits stark geschädigt war. Diese Einschätzung hat sich nun bestätigt: Der Wal gilt als nicht transportfähig. Ein Bergungsversuch mit dem Ziel einer Lebendrettung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass das Tier währenddessen verstirbt.
Zur aktuellen Lage vor Ort erläuterten die Fachleute zudem die konkrete Position des Tieres: Der Wal ist derzeit etwa 30 Zentimeter im Untergrund eingesunken, während sein Rücken rund 40 Zentimeter aus dem Wasser herausragt. Der aktuelle Wasserstand beträgt etwa 1,40 Meter. Um sich eigenständig freischwimmen zu können, wären jedoch etwa zwei Meter Wassertiefe erforderlich. Eine selbstständige Befreiung ist unter diesen Bedingungen und in Anbetracht der Gesamtkonstitution des Tieres nicht zu erwarten.
Unklar ist derzeit, wann das Tier versterben wird. Anders als bei einer Strandung an Land, bei der die Wissenschaft von einer Überlebensdauer von etwa fünf Tagen ausgeht, wird der Wal aktuell noch teilweise vom Wasser getragen. Dadurch kann sich die Überlebenszeit verlängern, auch wenn sich sein Zustand weiter verschlechtert.
Auch die Frage einer möglichen Erlösung des Tieres wurde intensiv geprüft. Die bekannten und grundsätzlich anwendbaren Methoden – etwa der Einsatz einer Harpune, die Verabreichung von Giftstoffen oder eine Sprengung – kommen in der aktuellen Situation nicht in Betracht. Alle Optionen bergen ein erhebliches Restrisiko, dass sie nicht unmittelbar wirken und das Tier dadurch zusätzlichen, erheblichen Leiden ausgesetzt würde. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, auf solche Maßnahmen zu verzichten.
Die bisherigen Maßnahmen und Bewertungen werden zudem von internationalen Fachgremien gestützt. Auch die Internationale Walkommission (International Whaling Commission) hat das Vorgehen der beteiligten Expertinnen und Experten bestätigt.
„Das ist eine der schwersten Entscheidungen, die ich in meinen 28 Jahren als Minister treffen musste“, sagte Dr. Till Backhaus. „Aber Verantwortung bedeutet, auch solche Entscheidungen zu treffen – unabhängig davon, ob sie einem persönlich schwerfallen. Das Tier leidet – aber ein schwer geschädigtes Tier wieder ins Wasser zu bringen, ohne realistische Überlebenschance, ist nicht vertretbar.“
Das Ministerium steht hierzu im engen Austausch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dem Bundesumweltministerium.