Ostdeutsche Agrarminister treffen EU-Agrarkommissar Hansen in Leipzig

Nr.103/2026  | 09.04.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Heute kommen in Leipzig die Agrarminister der ostdeutschen Bundesländer sowie EU-Agrarkommissar Christophe Hansen zu einem gemeinsamen Austausch zusammen. Im Mittelpunkt stehen die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Auswirkungen der aktuellen Reformvorschläge auf die Landwirtschaft in Ostdeutschland.

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt an dem Treffen teil und ist derzeit auf dem Weg nach Leipzig.

„Die Gemeinsame Agrarpolitik ist das zentrale Instrument zur Sicherung einer leistungsfähigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in Europa. Für die ostdeutschen Bundesländer ist entscheidend, dass sie die besonderen agrarstrukturellen Gegebenheiten angemessen berücksichtigt“, betonte Backhaus im Vorfeld des Treffens.

Im Fokus der Gespräche steht insbesondere die sogenannte „Berliner Erklärung“ der ostdeutschen Bundesländer sowie die Reaktion der Europäischen Kommission darauf. Dabei wird deutlich, dass die Kommission an ihren bisherigen Plänen weitgehend festhält.

Die ostdeutschen Länder sprechen sich weiterhin klar gegen eine verpflichtende Kappung und Degression von Direktzahlungen aus. Diese Instrumente würden vor allem größere, arbeitsintensive Betriebe benachteiligen, wie sie in Ostdeutschland historisch gewachsen sind. Gleichzeitig leisten gerade diese Betriebe einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung, Beschäftigung im ländlichen Raum und Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen.

„Eine pauschale Kappung von Direktzahlungen verkennt die Realität unserer Agrarstruktur. Unsere Betriebe sind keine ‚Großverdiener‘, sondern häufig arbeitsintensive Unternehmen mit vielen Beschäftigten und hohen Kostenstrukturen“, so Backhaus.

Kritisch sehen die Länder auch die Berechnungsgrundlage der EU-Kommission, die sich stark am sogenannten „Family-Farm-Income“ orientiert. Diese Kennzahl ist für die ostdeutschen Betriebsstrukturen nur eingeschränkt aussagekräftig, da viele Betriebe nicht auf unbezahlter Familienarbeit basieren.

Darüber hinaus bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der zukünftigen GAP. Für Deutschland stehen nach aktuellem Stand rund 33,1 Milliarden Euro für die Einkommensstützung zur Verfügung – deutlich weniger als in der vergangenen Förderperiode.

Große Sorge bereitet zudem der enge Zeitrahmen für die Umsetzung der neuen GAP. Die notwendigen rechtlichen Grundlagen werden voraussichtlich erst Mitte 2027 vorliegen. Damit bleibt den Ländern kaum Zeit, die Programme rechtssicher zu planen und umzusetzen. Ein Start der neuen Förderperiode zum 1. Januar 2028 ist unter diesen Bedingungen kaum realisierbar.

„Wir brauchen dringend eine Übergangsregelung. Ohne ausreichende Vorlaufzeit ist eine verlässliche Umsetzung der GAP in einem föderalen System wie Deutschland nicht möglich“, betonte Backhaus.

Die ostdeutschen Länder fordern daher unter anderem:

  1. den Verzicht auf verpflichtende Kappung und Degression
  2. eine auskömmliche Finanzierung der GAP
  3. eine realistische Übergangsphase für die Umsetzung der GAP
  4. eine stärkere Berücksichtigung regionaler Agrarstrukturen
  5. eine Stärkung der ländlichen Entwicklung und von Programmen wie LEADER

Abschließend thematisieren die Länder auch die geplante europäische Wiederherstellungsverordnung Natur. Sie machen deutlich, dass die damit verbundenen Anforderungen nur mit einer verlässlichen und ausreichenden Finanzierung durch die Europäische Union umgesetzt werden können. Nach aktuellen Schätzungen entstehen hierfür in Deutschland jährliche Kosten in Höhe von 13 bis 16 Milliarden Euro.

„Wer zusätzliche Leistungen für Natur- und Klimaschutz einfordert, muss auch für eine verlässliche Finanzierung sorgen. Nur so können wir die Betriebe mitnehmen und die Ziele tatsächlich erreichen“, so Backhaus.

„Unser Ziel ist eine GAP, die wirtschaftliche Tragfähigkeit, ökologische Verantwortung und soziale Stabilität gleichermaßen sichert. Dafür braucht es praktikable und faire Rahmenbedingungen für alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform“, so Backhaus.