Gestrandeter Buckelwal: Land ermöglicht Versuch einer Lebendbergung

Nr.112/2026  | 15.04.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhebt keine Einwände gegen einen Versuch der Lebendbergung des vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwals. Grundlage ist, dass heute Vormittag ein vollständig prüffähiges Konzept vorgelegt wurde, das umgehend fachlich und rechtlich geprüft wurde.

Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärte:
„Wir haben entschieden, dass eine Lebendbergung des Wals stattfinden darf. Damit eröffnen wir erstmals die Möglichkeit, das Tier zurück in sein natürliches Umfeld zu bringen.“

Der Wal hält sich seit Anfang März in der Ostsee auf und ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits viermal in flachen Küstenbereichen gestrandet. Seit rund zwei Wochen liegt das Tier in der Kirchsee vor der Insel Poel in einem schwer zugänglichen Flachwasserbereich. Der Wal zeigt weiterhin Lebenszeichen, ist jedoch stark geschwächt.

Grundlage der bisherigen Entscheidungen war ein wissenschaftliches Gutachten des Deutschen Meeresmuseums und des Instituts für terrestrische und aquatische Wildtierforschung (ITAW). Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Überlebensaussichten sehr gering sind und Eingriffe grundsätzlich mit erheblichen Risiken für das Tier verbunden sein können.

„Das Gutachten bleibt maßgeblich und beschreibt die sehr kritische Lage des Tieres. Unsere bisherige Bewertung war vor diesem Hintergrund richtig“, so Backhaus. „Die jetzige Entscheidung ist keine Abkehr davon, sondern eine verantwortungsvolle Neubewertung auf Basis neuer fachlicher Möglichkeiten.“

Das nun vorliegende Konzept setzt auf einen minimalinvasiven Ansatz. Es wurde insbesondere unter Berücksichtigung des Bundesnatur­schutzgesetzes (§§ 44, 45) sowie des Tierschutzrechts geprüft.

„Entscheidend ist, dass dieses Konzept dem Grundsatz des mildesten geeigneten Mittels entspricht. Es gibt keine Alternative mit geringerer Eingriffsintensität“, betonte der Minister.

Vorgesehen ist, den Wal vorsichtig vorne an den Flippern freizuspülen und mithilfe pneumatischer Hebekissen anzuheben. Durch eine gleichmäßige Lastenverteilung sowie die Unterführung einer Plane unter den Körper soll die Belastung für das Tier minimiert werden. Für den Transport ist der Einsatz eines Pontonsystems vorgesehen. Die Maßnahme wird durchgehend veterinärmedizinisch begleitet.

„Die Prognose bleibt kritisch. Aber eine Überlebenschance kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist es vertretbar, diesen Versuch zu ermöglichen und ich bedanke mich dafür bei der Initiative“, so Backhaus.

Die Durchführung der Maßnahme liegt bei der Privatinitiative und den beteiligten Fachleuten. Das Land duldet das Vorhaben und begleitet die weiteren Schritte.

Der Minister unterstrich, dass die Situation außergewöhnlich sei:
„Eine mehrfache Lebendstrandung eines Buckelwals über einen so langen Zeitraum ist weltweit beispiellos. Umso wichtiger ist es, jede ernstzunehmende Option sorgfältig zu prüfen.“

Backhaus betonte zudem seinen persönlichen Einsatz:
„Ich habe mich seit Beginn rund um die Uhr mit der Lage befasst, war fast täglich vor Ort und habe alle Vorschläge zur Rettung des Wals ernsthaft prüfen lassen.“

Abschließend appellierte der Minister an die Öffentlichkeit:
„Die große Anteilnahme zeigt, wie sehr das Schicksal des Tieres die Menschen bewegt. Gleichzeitig bitte ich darum, die Arbeit der Einsatzkräfte zu respektieren und die bestehenden Schutzmaßnahmen einzuhalten.“