Meldepflichtiges Ereignis - Unverfügbarkeit einer Krananlage im ZLN festgestellt

Nr.118/2026  | 20.04.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Im Rahmen der täglichen Betriebskontrolle der Krananlage im Transportbehälterlager (Halle 8) des ZLN wurde ein Ausfall des Krans festgestellt, sodass eine Inbetriebnahme derzeit nicht möglich ist. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Kran in seiner Parkposition ohne angehängte Last.

Die Ursachenuntersuchung ist noch nicht vollständig abgeschlossen, wird jedoch mit hoher Priorität vorangetrieben, um schnellstmöglich geeignete Reparaturmaßnahmen einleiten zu können.

Diesen Befund hat die EWN als meldepflichtig gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) eingestuft und der Aufsichtsbehörde fristgemäß gemeldet.

Dieser Ausfall wird als meldepflichtiges Ereignis der niedrigsten Kategorie entsprechend des Kriteriums N 2.1.1 eingestuft. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe war zu jeder Zeit ausgeschlossen. Mensch und Umwelt waren zu keiner Zeit in Gefahr.