Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte

Nr.19-26  | 21.04.2026  | FM  | Ministerium für Finanzen und Digitalisierung

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.


Mit dem Gesetzentwurf wird das am 14. Februar 2026 erzielte Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen. Damit setzt die Landesregierung die Vereinbarungen der Koalition konsequent um.


Kern des Gesetzentwurfs ist eine stufenweise Erhöhung der Bezüge:

  •  nachträglich zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro (Anwärterbezüge: +60 Euro),
  •  zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent (Anwärterbezüge: +60 Euro),
  •  zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent (Anwärterbezüge: +30 Euro).

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Landtagswahl im September 2026 verabschiedet werden, damit die Erhöhungen zeitnah wirksam werden können. Eine Auszahlung der erhöhten Bezüge wird nach derzeitiger Planung bereits ab Juni 2026 erfolgen. Dafür wird nun ein Abschlagserlass an das Landesamt für Finanzen auf den Weg gebracht.


Die Amtsgehälter der Mitglieder der Landesregierung sowie die Gehälter der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden von der Bezügeerhöhung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026 dauerhaft ausgenommen.

„Mit der zeit- und systemgleichen Übertragung des Tarifergebnisses schaffen wir Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten. Das ist ein wichtiges
Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte Signal an die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in unserem Land“, erklärt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.


Neben der Besoldungsanpassung enthält der Gesetzentwurf auch eine wichtige Modernisierung im Beihilferecht: Künftig soll eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Risikomanagementsystemen in der au-tomationsgestützten Beihilfebearbeitung geschaffen werden. Ziel ist eine schnellere und effizientere Bearbeitung der stetig steigenden Antragszahlen.


Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 17. September 2025 ist nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes. Diese wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.